BVV kritisiert Verkaufspraxis bei bundeseigenen Wohnimmobilien
Die Bezirkpolitiker fordern insbesondere, dass die Geschäftspolitik der BIMA beim Verkauf von staatseigenen Wohnimmobilien und/oder entsprechenden Grundstücken an Privatinvestoren "dringend geändert" werden muss. Bei der bisherigen Praxis bekommt den Zuschlag, wer das meiste Geld auf den Tisch blättert. So darf es nach Ansicht der Bezirkspolitik auf keinen Fall weitergehen, wenn gleichzeitig bezahlbarer Wohnraum zusehends rarer wird.
Die Begründung des BVV-Appells lautet deshalb: "Der Bundestag ist gefordert, der BIMA das Bieterverfahren zum Höchstgebot zu untersagen, damit Verkäufe von Wohnimmobilien nicht dazu führen, dass Kaufpreise durch extrem steigende Nettokaltmieten refinanziert werden. Bieterverfahren für Wohnimmobilien müssen soziale und stadtentwicklungspolitische Belange berücksichtigen und für bestandsorientierte Investoren finanzierbar bleiben." Immerhin ist die BIMA ein öffentliches Unternehmen des Bundes und eine der größten Immobilieneigentümerinnen im Land. Das Staatsunternehmen folgt in seiner Verkaufspolitik den Zielvorgaben, die ihr vom Bundestag gesetzt worden sind.
Verfahren aussetzen
Erklärtermaßen will die BVV mit von allen Fraktionsvorständen (SPD, CDU, Grüne, Piraten, Linke) unterschriebenen Willensbekundung "noch einmal deutlich machen, dass der Bundestag in der Pflicht ist, die Zielvorgaben für die Verkäufe von Wohnimmobilien zu modifizieren und sich vom Primat des Höchstbieterverfahrens zu verabschieden". Inwiefern oder ob überhaupt die Bundespolitik dem Ansinnen der Bezirkspolitik folgt, ist offen. Ungeachtet dessen, haben die Bezirksverordneten die BIMA direkt jedenfalls schon einmal optimistisch dazu aufgefordert, das aktuell laufende Bieterverfahren für die Großgörschenstraße, Ecke Katzlerstraße so lange auszusetzen, bis neue Zielvorgaben beschlossen worden sind.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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