Jugendschutz ist piepegal: Minderjährige können problemlos Alkohol kaufen
Tempelhof-Schöneberg. Minderjährige können sich im Bezirk problemlos mit Alkohol versorgen. Der Jugendschutz wird nicht mehr ernst genommen.
Zu dieser Erkenntnis kommt Jugendstadtrat Oliver Schworck (SPD) nach der Auswertung von Testkäufen. Bereits vor einem Jahr hatten solche Testkäufe erschreckende Ergebnisse gebracht. So schickte das Ordnungsamt im November minderjährige Alkohol-Testkäufer durch den Bezirk. In allen Fällen erhielten die Minderjährigen anstandslos die gewünschten hochprozentigen Getränke. Anlaufstellen der Minderjährigen waren erneut Einzelhandelsgeschäfte, Spätis, Kioske und Großhandelsketten.
Schworck wertet es als negative Entwicklung, wenn die Testkäufer in 90 Prozent aller Verkaufsstellen ohne Probleme auch hochprozentigen Alkohol bekamen. „Damit haben die Betriebe wiederholt gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen“, erklärt Schworck. Solche Betriebe hatten schon im Jahr zuvor Bußgelder an das Ordnungsamt zahlen müssen.
"Mangelhafte Einstellung"
Das Ordnungsamt bestätigte erneut die völlig mangelhafte Einstellung der Gewerbetreibenden und deren Mitarbeiter: „Leider endete diese Aktion unerwartet mit einem für uns ziemlich katastrophalen Ergebnis“, betonte der Jugendstadtrat. „Wir müssen das als Auftrag nehmen, unsere Kontrollen und Testkäufe weiterhin zu verstärken.“ Damit sollen Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden. Der Bezirk müsse einen „nötigen Überwachungsdruck“ aufbauen.
Einige der Verkaufsstellen reagierten mit Gleichgültigkeit auf die Kontrollen und Feststellungen. „Manchen Einzelhändlern scheint es völlig egal, an wen sie Spirituosen verkaufen. Bei einem Teil der Händler besteht in Sachen Jugendschutz offensichtlich keinerlei Unrechtsbewusstsein“, stellt Oliver Schworck fest. „Der Testkäufer sieht so groß aus, ich war der Meinung, er sei bereits volljährig“. Es gab sogar Schuldzuweisungen an das Ordnungsamt.
In allen hier festgestellten Zuwiderhandlungen leitet das Ordnungsamt nicht nur gegen das Verkaufspersonal, sondern auch gegen die Geschäftsleitungen oder die Inhaber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. „Für mich ist der Jugendschutz eine Haltungsfrage und kein Job. Keine Mutter und kein Vater möchte, dass das eigene Kind alkoholisiert oder gar betrunken nach Hause kommt“, so Schworck. KT
Autor:Klaus Teßmann aus Prenzlauer Berg |
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