Im Herbst könnte die Einemstraße umbenannt werden
"Von Karl zu Karl", unter diesem Motto hatte Anfang 2010 eine Initiative des Berliner Rechtsanwalts und Notars Dirk Siegfried sowie des Autors und Mitorganisators des Lesbisch-Schwulen Stadtfestes Berlin, Gerhard Hoffmann, die Änderung des Straßennamens gefordert. Die zwischen Nollendorf- und Lützowplatz gelegene Straße sollte nicht länger nach dem ehemaligen preußischen Kriegsminister Karl Wilhelm Georg August Gottfried von Einem (1853-1934) benannt sein, der laut einem damaligen Gutachten des Bremer Professors Rüdiger Lautmann "zur Auslösung des Ersten Weltkriegs und der weiteren deutschen Katastrophen aktiv beigetragen" habe, vor allem aber schwulenfeindlich eingestellt gewesen sei und 1907 im Reichstag die Vernichtung homosexueller Männer gefordert habe. Vielmehr sollte sie künftig den Namen des Juristen und Journalisten Karl-Heinrich Ulrichs (1825-1895) tragen. Er war der erste bekannte Vorkämpfer für die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen und Begründer der Schwulenbewegung.Die Bezirksverordneten von Tempelhof-Schöneberg hatten im Februar 2012 die Umbenennung der Straße einvernehmlich beschlossen. Sie ist statthaft, wenn die Namensgebung zwischen 1933 und 1945 stattfand und auf Wegbereiter und Verfechtern der NS-Gewaltherrschaft verweist. Die Verordneten von Mitte hatten ebenfalls einen solchen Antrag eingebracht. Er kam 2012 erneut auf die Tagesordnung. Wie die Ausschussvorsitzende Vera Morgenstern (SPD) jetzt mitteilte, hat die "AG Geschichte" des Ausschusses für Bildung und Kultur, Umwelt und Naturschutz der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Mitte mit vier von fünf Stimmen die Empfehlung ausgesprochen, die Einemstraße in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße umzubenennen. Der Ausschuss stimmte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause ebenfalls mehrheitlich für die Umwidmung. Die CDU-Vertreter votierten dagegen.
Sobald der Antrag auch in der BVV von Mitte angenommen worden ist und die beiden Bezirksämter grünes Licht gegeben haben, wird die Umbenennungsabsicht im jeweiligen Amtsblatt veröffentlicht. Die Bürger haben dann drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Erst dann kann es zum feierlichen Akt der Umbenennung kommen, "im Herbst, nach der Bundestagswahl", so die Kultur- und Umweltausschussvorsitzende von Mitte, Christiane Hoff (Die Linke).
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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