Senat lehnt Ehrengrabstätte für Peter Fechter weiter ab
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hatte im September beschlossen, dass das Grab von Fechter auf dem Friedhof der Auferstehungsgemeinde zur Ehrengrabstätte ernannt werden soll. Das Bezirksamt wurde aufgefordert, dieses Anliegen an den Senat heranzutragen. In den Jahren 2005 und 2010 fasste die Pankower BVV schon zweimal einen ähnlichen Beschluss. Die Senatskanzlei hatte beide Male das Pankower Ansinnen abgelehnt. Nun wagten die Bezirkspolitiker erneut einen Vorstoß. Sie hofften, dass sich in der Senatskanzlei inzwischen die Einstellung zu diesem Thema geändert hat. Da Schicksal Fechters bewegt immer noch viele Menschen. Im Alter von nur 18 Jahren war er am 17. August 1962 beim Versuch, über die Mauer zu fliehen, von DDR-Grenzposten angeschossen worden. Er verblutete in einem stundenlangen Todeskampf am Fuße der Mauer. Beigesetzt wurde Peter Fechter auf dem Friedhof an der Indira-Gandhi-Straße 110.
Gegenüber dem Pankower Bezirksamt machte die Senatskanzlei jetzt erneut deutlich, dass sie aus rechtlichen Gründen einer Anerkennung als Ehrengrabstätte des Landes Berlin nicht zustimmen könne. Gesetzlich festgeschrieben sei, dass nur solche Verstorbene bei der Ernennung von Ehrengrabstätten berücksichtigt werden, die "besondere Verdienste um das Land Berlin erworben haben oder über Berlin hinaus hervorragende Leistungen in Wissenschaft, Kunst und Politik vollbracht haben".
Nach Auffassung des Senats habe Fechter solche Leistungen nicht vollbracht. Die Grabstätte Peter Fechters ist jedoch gemäß Gräbergesetz als Grabstätte eines Opfers von Krieg und Gewaltherrschaft anerkannt.
Damit besteht ein dauerndes Ruherecht, und die Grabstätte wird auf Dauer öffentlich gepflegt. Nach dieser erneuten Absage aus dem Senat regt das Bezirksamt als Alternative an, eine Gedenktafel zu Ehren von Peter Fechter an seinem früheren Wohnhaus in der Behaimstraße anzubringen.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
Kommentare