Jetzt muss zügig saniert werden: Ingenieurbüro legt Gutachten zur Weverstraße vor
Wilhelmstadt. Um die Häuser Weverstraße 36 und Melanchthonstraße 61/62 standsicher zu machen, müssen sie spätestens in zwei Jahren saniert sein. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Gutachten eines Ingenieurbüros. Akute Einsturzgefahr bestehe aber nicht.
Die Eigentümergemeinschaft der Adamshöfe hatte im Frühsommer ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die Standsicherheit der Häuser Weverstraße 36 sowie Melanchthonstraße 61 und 62 zu prüfen und den Sanierungsbedarf einzuschätzen. Dieses Gutachten liegt der Bauaufsicht des Bezirksamtes jetzt vor. Demnach besteht keine akute Einsturzgefahr. Laut Gutachter sollte die nötige Gründungssanierung des Wohnblocks jedoch spätestens in zwei Jahren erfolgen, da einzelne Gebäudeteile abzurutschen drohen. „Ohne Ertüchtigung der Gründung ist der dauerhafte Erhalt des Gebäudes nicht möglich“, heißt es.
Verbliebene Mieter können bis Jahresende bleiben
Dem stimmt auch die Bauaufsicht zu. Um weitere Schäden zu vermeiden, soll mit zwei Maßnahmen sofort begonnen werden. Zum einen muss der Horizontalriss im Kelleraußenmauerwerk „kraftschlüssig verpresst“, sprich dauerhaft verdichtet werden. Zum anderen sind die maroden, sogenannten Deckenauflager im Mauerwerk zügig zu untersuchen. Beide Arbeiten müssen die Eigentümer laut Bauaufsicht bis Jahresende 2017 erledigt haben. „Das Gutachten des Ingenieursbüros hat gezeigt, dass es leider keineswegs so ist, dass die Gefährdung der Gebäudeteile generell vom Tisch ist“, sagt Baustadtrat Frank Bewig (CDU). Die Bauaufsicht werde daher die Nutzungsuntersagung für die Wohnungen zwar nicht aufheben, so der Stadtrat weiter, die Vollziehung der Anordnung aber aufgrund der Untersuchungsergebnisse bis Ende 2017 aussetzen. Will heißen, bis Jahresende können die letzten drei Mietparteien erst mal in ihren Wohnungen bleiben. „Sind dann bis Ende Dezember die notwendigen Sofortmaßnahmen erfolgt, kann eine weitere Aussetzung bis Mitte 2018 erfolgen“, informiert Frank Bewig.
Bis Juli 2019 muss Sanierung beendet sein
Die Eigentümergemeinschaft muss sich zudem an weitere Fristen halten. Bis zum 1. Juli 2018 müssen die Planungsunterlagen für die Gründungssanierung vorliegen, und genau ein Jahr später sollen die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sein.
Wie berichtet, hatten Bewohner der Weverstraße 36 und Melanchthonstraße 61 und 62 im vorigen Jahr auffällige Risse in tragenden Wänden festgestellt. Experten fanden dann heraus: Das denkmalgeschützte Wohnensemble wurde auf einer Torflinse errichtet, Pfähle im Fundament dienten der Stabilität. Doch die Konstruktion ist inzwischen stark sanierungsbedürftig, wie das Gutachten eines Prüfstatikers im Sommer 2016 ergab. Das Papier hatte die Eigentümergemeinschaft vorgelegt, nachdem die Bauaufsicht Zweifel an der Standsicherheit angemeldet hatte und die Nutzung von insgesamt 21 Wohnungen untersagte, weil es um die Sicherheit der Mieter fürchtete. Die Nutzungsuntersagung nahm die Behörde dann zwar zurück, verbunden war allerdings die Auflage an die Eigentümer, zügig für eine Sanierung zu sorgen. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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