Kleingärten besser geschützt
Stadtrat Schruoffeneger hält Zusage ein
Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Grüne) will die landeseigenen Flächen der vier Kiezgärten-Anlagen im Altbezirk Wilmersdorf durch neue Zwischenpachtverträge besser schützen. Sie sollen den benachbarten Kleingartenflächen zugeschlagen werden.
Mit diesem Zuschlag wird das Kleingartenrecht auch auf die bisherigen Kiezgärten ausgedehnt. Durch ihre Unterpachtverträge hatten die Pächter bislang keinen Kündigungsschutz. Ebenso steht ihnen nach den alten Verträgen keine Anspruch auf Entschädigung zu, falls künftig die Flächen dennoch für andere Zwecke benötigt werden. Der Pachtzins bleibt auf der bisherigen Beitragshöhe.
Insgesamt sind 19 Parzellen und Gemeinschaftsflächen in den vier Anlagen Am Fenn, Am Stadtpark I, Paulsborn-Kudowa und Wiesbaden-Norderney betroffen.
Drei der Kleinartenanlagen, denen diese Flächen zugeschlagen werden sollen, sind durch die Maßgaben des Kleingartenentwicklungsplans 2030 (KEP 2030) bis 2030 vor einer Inanspruchnahme geschützt. Eine Anlage ist sogar eine Dauerkleingartenanlage. Der KEP 2030 ist durch Senatsbeschluss für die Berliner Verwaltung verbindlich.
Die beiden Zwischenpächter sind der Bezirksverband der Kleingärtner Berlin Wilmersdorf und der Kleingartenverein Kissingen. Sie begrüßen die Absicht und sind für einen Vertragsabschluss offen. Stadtrat Schruoffeneger betont, dass er mit den neuen Zwischenpachtverträgen seine bereits im Frühsommer 2019 eröffnete Zusage einlöst.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.