Betreiber muss Quarantäne nicht durchsetzen
Wie berichtet, waren in dem Flüchtlingsheim Windpocken festgestellt worden. Alle Bewohner mussten deshalb auf eine Infektion hin untersucht werden. Danach sind nach Angaben von Gesundheitsstadtrat Andreas Höhne (SPD) zehn Erkrankungen bekannt. 70 Bewohner gelten als gefährdet, weil sie bisher keine Windpocken hatten oder nicht geimpft sind. Hundert Bewohner sind immun, so Höhne. Für die erkrankten und gefährdeten Personen galt bis zum Ende der Inkubationszeit am 20. Juni eine Ausgangssperre. Dabei kam es zwischen dem Betreiber, der Arbeiterwohlfahrt Mitte (AWO) und dem Bezirksamt zum Streit darüber, wer dies kontrollieren müsse. Das Bezirksamt sorgte schließlich dafür, dass Polizeistreifen die beiden Ausgänge des Grundstücks kontrollierten.
Am 17. Juni entschied das Verwaltungsgericht nun, dass die AWO nicht zur Durchsetzung der Quarantäne verpflichtet werden könne. Das bedeutet, dass die Kosten für den Polizeieinsatz vom Bezirksamt getragen werden müssen.
Manfred Nowak, Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt Mitte, der von nur acht erkrankten Kindern spricht, kritisiert das Bezirksamt: "In anderen Bezirken wird das anders gehandhabt." Es komme öfters vor, dass Windpocken festgestellt würden. Dann werde unspektakulär ein sicherer Umgang zwischen Heim und Amtsarzt vereinbart. Stadtrat Höhne verweist dagegen auf die Kompetenz des jeweiligen Arztes, der verantwortungsvoll entscheide.
Gleich nach Bekanntwerden der Erkrankungen hatten laut Höhne zahlreiche Anwohner sich beim Bezirksamt über frei herumlaufende Infizierte beklagt. Nowak sieht in dem Streit um die Windpocken die Fortschritte gefährdet, eine gute Nachbarschaft zwischen Anwohnern und Flüchtlingen zu erreichen.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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