Gericht kippt BVV-Beschluss zur Sitzverteilung im Jugendhilfeausschuss

Die Bezirksverordneten müssen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts den Jugendhilfeausschuss neu besetzen. | Foto: Ulrike Martin
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Steglitz-Zehlendorf. Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) aufgegeben, den Jugendhilfeausschuss (JHA) neu zu besetzen. Danach stehen der SPD-Fraktion jetzt zwei Sitze statt nur ein Sitz zu.

In der Januar-BVV wurde ein Antrag der Zählgemeinschaft aus CDU und B’90/Grüne beschlossen. Die CDU sollte drei, die Grünen zwei, FDP, Linke und AfD jeweils einen Sitz im JHA erhalten. Und auch die SPD sollte nur einen Sitz bekommen, denn abgestimmt wurde nach dem Mehrheitsverhältnis, und die Mehrheit hat die Zählgemeinschaft. Wäre es nach der Fraktionsgröße gegangen, hätten die Sozialdemokraten allerdings zwei Sitze erhalten müssen.

Die SPD nahm den Beschluss nicht hin, reichte beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz und Klage ein. Das Gericht erkannte auf Eilbedürftigkeit und entschied im Sinne der SPD.

„Das ist ein großer Erfolg für uns“, sagt Isabel Miels, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Damit müssen wir die zwei uns zustehenden Sitze bekommen.“ Auch SPD-Fraktionsvorsitzender Volker Semler betont, der zweite Sitz im Jugendhilfeausschuss sei sehr wichtig. „Uns kommt es aber auch darauf an, aufzuzeigen, dass die Zählgemeinschaft an Recht und Gesetz gebunden ist, und nicht nach Gutsherrenart im Bezirk schalten und walten kann.“

Die SPD-Fraktion will in der BVV am 15. Februar einen neuen Antrag zur Sitzverteilung im JHA einbringen und hofft bei der Abstimmung auf eine Mehrheit. „Schließlich wollen wir den Jugendhilfeausschuss endlich in Gang bringen“, sagt Semler. „Deshalb werden wir es sehr begrüßen, wenn die anderen Fraktionen zustimmen.“

Bernd Steinhoff, Fraktionschef von B’90/Grüne, ist ebenfalls der Meinung, die Arbeit im JHA müsse endlich beginnen. „Selbstverständlich halten wir uns an die gerichtliche Entscheidung, werden aber die Begründung dieser Entscheidung genau überprüfen.“ Dass die Zählgemeinschaft Widerspruch einlegen werde, sei nicht völlig auszuschließen. „CDU und Grüne arbeiten jetzt in der dritten Wahlperiode gut zusammen, deshalb haben wir den Antrag mitgetragen. Uns war wichtig, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss widerspiegeln.“ uma

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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