Köpenick. Bei ernsthafter Erkrankung, bei Unfall oder im Alter kann bei fehlender Einsichtsfähigkeit ein gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden. Wenn es keine rechtzeitig abgeschlossene Betreuungsverfügung gibt, wird der gesetzliche Betreuer vom Gericht bestimmt. Hinweise, wie eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung abgeschlossen werden können, gibt es am 8. Juni um 15 Uhr auf einer Informationsveranstaltung im Rabenhaus, Puchanstraße 9. Es wird um Anmeldung unter 65 88 01 65 gebeten. RD
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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