Lichtenrade. Am 14. und 15. Juni wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig die Klage der Bürgerinitiative Dresdner Bahn gegen den Planfeststellungsbeschluss der Deutschen Bahn im Abschnitt Lichterade verhandelt. Aber auf das mit Spannung erwartete Urteil müssen die Lichtenrader noch warten
Am 29. Juni um 11 Uhr will das Gericht seine Entscheidung offiziell verkünden und begründen. Eine Entscheidung pro Tunnel, wie von der BI seit nunmehr über 20 Jahren gefordert, wird es allerdings nicht geben. Das aber war von vornherein klar. Die Verhandlung drehte sich im Wesentlichen darum, ob die Bahnplaner den Lärmschutz angemessen, also wie gesetzlich vorgeschrieben, berücksichtigt haben.
Senat lehnt Kostenbeteiligung ab
Dazu sagt der Oldenburger Rechtsanwalt und ehemalige Richter Armin Frühauf. Er vertritt die Lichtenrader BI juristisch: „Dass der Berliner Senat nicht als Kläger in dem Verfahren aufgetreten ist, hat leider dazu geführt, dass städtebauliche Belange nicht in dem Verfahren berücksichtigt werden konnten.“ Inzwischen ist auch noch bekannt geworden, dass der Senat es ablehnt, sich an den Mehrkosten für einen Tunnelbau zu beteiligen. Der vorherige SPD/CDU-Senat hatte diese Kostenbeteiligung sogar noch im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Infoveranstaltung am 3. Juli
Wie berichtet, hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) im November 2016 entschieden, die Gleise der Dresdner Bahn ebenerdig durch Lichtenrade zu verlegen. Das bedeutet, dass der Bahnübergang Wolziger Zeile gesperrt und der Verkehr der Bahnhofstraße am S-Bahnhof Lichtenrade unter den Bahngleisen durchgeleitet wird. Das gilt auch für Fußgänger und Radfahrer. Die Schranke quer über die Bahnhofstraße entfällt. Dafür sind bis zu sechs Meter hohe Schallschutzwände geplant. Nach der Urteilsverkündung und zu der Frage, wie es danach weitergeht, hat die BI am 3. Juli um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung im Gemeinschaftshaus Lichtenrade, Barnetstraße 11, angekündigt. HDK
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.