Urteil zu Unfall am Stralauer Platz gefällt

Friedrichshain. Zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde am 8. Januar vom Kriminalgericht ein heute 20 Jahre alter Mann verurteilt. Er hatte am 15. September 2012 am Steuer eines Kleintransporters am Stralauer Platz eine 19-jährige Frau angefahren und tödlich verletzt. Eine Strafe von 16 Monaten gab es für seinen Beifahrer und Zwillingsbruder. Beide Urteile wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Der schreckliche Unfall hatte damals große Aufmerksamkeit erregt. Das hing auch mit den beiden Männern im Transporter zusammen. Die Zwillinge waren bereits mehrfach vorbestraft und gelten als polizeibekannte Intensivtäter.

Bei der Gerichtsverhandlung stellten Berechnungen eines Sachverständigen fest, dass sie den Zusammenstoß mit überhöhter Geschwindigkeit verursacht hatten. Sie waren mit mindestens 62 Stundenkilometern unterwegs. Wären sie nur 50 Kilometer gefahren, hätte das tödliche Unglück verhindert werden können.

Die junge Frau wurde auf dem Fahrradweg zwischen Straße und Gehsteig angefahren und gegen einen Mast geschleudert. Sie hatte zusammen mit einem Begleiter auf ein Taxi gewartet. Das Auto der Angeklagten ist auf der Radspur gelandet, weil der Fahrer, nach eigenen Angaben, einem anderen Fahrzeug ausweichen musste. Nach dem Unfall hatte sich zunächst der Beifahrer als Unglücksfahrer ausgegeben. Denn sein Bruder besaß keinen Führerschein. Erst während der Verhandlung wurde klargestellt, wer wirklich am Steuer gesessen hatte. Trotz solcher eher belastenden Momente blieb dem Duo das Gefängnis erspart. Die Richter werteten es vielmehr als positiv, dass die Angeklagten relativ früh ein Geständnis abgelegt hätten. Ob ihr Verhalten auch von Reue geprägt war, darüber gingen die Meinungen nach dem Urteilsspruch auseinander.

Neben ihrer Bewährungsstrafe müssen die 20-Jährigen auch jeweils 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Thomas Frey / tf
Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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