Zwei Klagen gegen Hundeverbot: Bürgerinitiativen hoffen auf das Verwaltungsgericht

15. November 2015
13:00 Uhr
Brandenburger Tor, 10117 Berlin

>Nikolassee. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und die Bürgerinitiative (BI) Berliner Schnauzen rufen zur Demonstration auf. Start ist am Sonntag, 15. November, 13 Uhr, am Brandenburger Tor.

Der Protest richtet sich gegen das seit Mai geltende Mitführ- und Badeverbot für Hunde am Schlachtensee und an der Krummen Lanke. Ziel ist das Verwaltungsgericht in der Kirchstraße in Moabit. „Dort werden wir unsere Klage gegen das Verbot einwerfen“, erklärt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung. In über 50 Seiten werde dargestellt, warum das Verbot nicht rechtens sein könne.

Die lange Vorbereitungszeit auf die Klage sei auf das rechtliche Durcheinander zurückzuführen, das der Berliner Senat und das Bezirksamt angerichtet hätten, sagt von Loeper. „Die beteiligten Behörden haben sich bis heute unfähig gezeigt, eine in sich verständliche rechtliche Begründung des Verbots zu liefern.“ Er vertraue jetzt auf die Unabhängigkeit der Gerichte. Der Rechtsweg soll notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht hin bestritten werden.

Mit der Demonstration soll auch auf das neue Berliner Hundegesetz aufmerksam gemacht werden. Es tritt voraussichtlich im ersten Quartal 2016 in Kraft und sieht unter anderem einen strengeren Leinenzwang für Hunde vor.

Ein weiterer Gegner der Neuregelung an den beiden Seen ist Frank Kuehn, Gründer der Initiative „Hunde am Schlachtensee“. Er hat bereits im Juli eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. „Wir gehen davon aus, dass das Verbot keine Rechtsgrundlage hat und dass im Hauptsacheverfahren das Urteil in unserem Sinn fallen wird“, hofft Kuehn. Der Termin ist am 15. Dezember.

Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto (B‘90/Grüne) bezieht sich auf Paragraph 2 des Berliner Hundegesetzes. Darin heißt es: „Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf Liegewiesen, die als solche gekennzeichnet sind und in Badeanstalten sowie an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen mitgenommen werden.“

Die Gegner der Neuregelung stellen jedoch in Frage, ob die Ufer der beiden Seen in ihrer Gesamtheit als Badestellen ausgewiesen werden dürfen. uma

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.