Juristisches Gezerre zwischen Berlin und Bund

Tegel. Anwohner und Besucher des Bezirks müssen damit rechnen, dass die Umgebung des Flughafensees weiter vermüllt. Grund sind unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Bezirk und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Eigentlich könnte es ganz einfach sein. Zu Beginn 2014 hat der Bezirk die Besitzrechte am Flughafensee und seiner Uferbereiche an den Bund zurückgegeben. Damit wäre dieser auch an der Reihe, wenn es um die Pflege seines Eigentums geht. Die ist nicht unbedingt billig: Bisher hat der Bezirk jährlich rund 75.000 Euro in die Pflege der Badestellen und der Zugangsbereiche gesteckt. Dazu kamen 50.000 Euro für die Belüftung des Sees und die Wartung einer Algensperre. Diese braucht bald eine Rundumerneuerung. Kosten: mindestens 150.000 Euro. Mit der Rückgabe hat der Bezirk seine eigenen Pflegemaßnahmen beendet.

Laut Baustadtrat Martin Lambert (CDU) hat der Bezirk mittlerweile Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) aufgenommen, wie die Flughafensee weiter gepflegt werden könnte. Doch die Bundesanstalt nimmt den Bezirk als Gegenpart nicht ernst. "Die BImA lehnte die Rückübertragung des Besitzes gegenüber dem Bezirksamt ab", sagte deren Sprecher Thorsten Grützner gegenüber der Berliner Woche. Zum einen sehe man nicht den Bezirk, sondern das Land Berlin als Verhandlungspartner, zum anderen befinde sich die Bundesanstalt gerade in "Paketverhandlungen" mit dem Land Berlin zu mehreren Projekten.

Die vertrackte juristische Situation ist letztlich Ergebnis der deutschen Teilung. Der Flughafensee entstand als künstliches Gewässer durch Kiesabbau in den 50er- bis 70er-Jahren. Längst ist er vor allem im Sommer ein stark frequentiertes Badegewässer, sein westliches Ufer gilt als ökologisch besonders wertvoll. 1981 kam das mehr als 457.000 Quadratmeter große Grundstück in den Besitz des Landes Berlin, das die Besitzrechte an den Bezirk weiterreichte. Allerdings stand die Vertragskonstruktion bis zur Wiedervereinigung unter Vorbehalt. Wegen einer Fristversäumnis gelangte die Immobilie nicht eindeutig an das Land Berlin. Zuletzt lehnte das Bundesverwaltungsgericht am 11. September die Berliner Ansprüche ab.

Christian Schindler / CS
Autor:

Christian Schindler aus Reinickendorf

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