BVerwG verhandelt über Weiterbau der A100

Der Verkehr auf der Elsenbrücke wird zunehmen und sich in die Wohngebiete ausdehnen. Das ist der wichtigste Einwand gegen die Verlängerung. | Foto: Frey
  • Der Verkehr auf der Elsenbrücke wird zunehmen und sich in die Wohngebiete ausdehnen. Das ist der wichtigste Einwand gegen die Verlängerung.
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Friedrichshain-Kreuzberg. Die Gegner der Verlängerung der Autobahn A100 von Neukölln zum Treptower Park schauen am heutigen Mittwoch, 10. Oktober, nach Leipzig. An diesem Tag will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig voraussichtlich sein Urteil zu dem umstrittenen Straßenbauprojekt verkünden.

Zu den Klägern, die bei dieser höchsten deutschen Rechtsinstanz in Verwaltungsangelegenheiten vorstellig geworden waren, gehörte auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Allerdings wurden dessen Einwände gegen die A100 nicht zugelassen. Die Begründung: Friedrichshain-Kreuzberg sei ein Teil der Berliner Verwaltung und könne deshalb nicht gegen ein Projekt vorgehen, das von der dortigen Landesregierung gewünscht und forciert werde. Auch den Einwand von Baustadtrat Hans Panhoff (B 90/Grüne), dass der Bezirk ein eigenes Satzungsrecht bei Bauvorhaben habe, ließen die Richter nicht gelten. Friedrichshain-Kreuzberg hatte seine Anti-Autobahn-Haltung vor allem mit der Befürchtung von zusätzlichem Verkehr begründet, der nach Fertigstellung der A100 bis zum Treptower Park in mehreren Quartieren erwartet werde. Zum Beispiel im Rudolf- und Boxhagener Kiez sowie in SO36. Außerdem würden die Pläne auch die Bevölkerung auf der als reines Wohngebiet ausgewiesenen Stralauer Halbinsel berühren.

Das Thema Verkehr spielte aber auch bei anderen Klägern eine wichtige Rolle. Etwa beim Bund für Umwelt und Naturschutz, der die vom Senat prognostizierten Zahlen für den Schwerlastverkehr, als viel zu gering einschätzt. Hier ließen die Richter zumindest durchblicken, dass sie von der Landesregierung eine detailliertere Einschätzung erwarten.

Einige Wohnungseigentümer aus der Beermannstraße in Treptow konnten bereits während der Verhandlung einen Erfolg verbuchen. Der Senat sagte zu, dass auf den Abriss ihrer Häuser verzichtet werden kann. Genau das hatte das Gericht zuvor mehr oder weniger deutlich gefordert.

Kompromisse und Verbesserungen an der einen oder anderen Stelle erreichen, ohne das gesamte Projekt in Frage zu stellen. So beschreiben Beobachter die Prozessführung in Leipzig. "Das Gericht versucht manche Konflikte zu heilen", drückt es Hans Panhoff aus. Aber selbst er ist skeptisch, dass die gesamte Autobahnverlängerung gekippt wird. "Auch wenn mein Eindruck ist, dass die Senatsvertreter dort nicht unbedingt überzeugt haben." Auf eine Überraschung könnte höchstens hindeuten, wenn der Urteilsspruch nicht wie geplant am Mittwoch erfolgt, sondern kurzfristig verschoben werden würde. "Dann ist etwas im Busch."

Entscheidend für den Weiterbau wird danach die Finanzierung sein. Der Abschnitt zwischen Neukölln und Treptow wird nach den neuesten Zahlen rund 475 Millionen Euro teuer. Das Geld kommt vom Bund. Der muss es aber zunächst in seinem Haushalt absichern.

Thomas Frey / tf
Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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