Zum Schutz vor der Vogelgrippe

Marzahn-Hellersdorf. Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe gilt in ganz Berlin eine Stallpflicht. Zudem ordnete der Amtstierarzt von Marzahn-Hellersdorf weitere Einschränkungen an. Seit Montag, 21. November, gehören große Teile des Bezirks zu einem sogenannten Beobachtungsgebiet. Das heißt, dass innerhalb von 15 Tagen keine Vögel aus diesem Gebiet herausgebracht werden und mit einer Frist von 30 Tagen auch keine Wildvögel ausgewildert und ohne behördliche Genehmigung oder Anordnung gejagt werden dürfen. Das Gebiet reicht von der Grenze zu Lichtenberg über den Grünzug des Seelgrabens entlang des Wuhletals und den Hultschiner Damm bis zur Waldstraße an der Grenze zu Köpenick. Es wurde in einem Radius von zehn Kilometern Entfernung von der Stelle gebildet, an der als erstes ein an der Vogelgrippe in Berlin verendetes Tier gefunden wurde. Es befand sich unter der Baerwaldbrücke am Landwehrkanal in Kreuzberg. Mehr Infos unter www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf. hari

Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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