Neue Führerscheinregeln nicht nur für Anfänger

Abschied auf Raten: Noch sind die alten Führerscheine auf Papier gültig. Endgültig umtauschen müssen ihre Besitzer sie erst 2033. | Foto: David Ebener
  • Abschied auf Raten: Noch sind die alten Führerscheine auf Papier gültig. Endgültig umtauschen müssen ihre Besitzer sie erst 2033.
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Seit dem 19. Januar 2013 gelten neu erworbene Führerscheine nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch für 15 Jahre. Danach laufen sie automatisch ab und müssen getauscht werden. So will es die neue EU-Führerscheinrichtlinie.

Der Umtausch sei ein reiner Verwaltungsakt, betont das Bundesverkehrsministerium, ein Gesundheitscheck oder erneute Fahrprüfungen würden dafür nicht verlangt. Allerdings fallen Gebühren an. Betroffen von der Richtlinie sind nicht nur Fahranfänger, sondern auch langjährige Führerscheinbesitzer, die Ersatz etwa für ein gestohlenes Dokument brauchen, oder die ihren alten Führerschein gegen die neueste Version der Plastikkarte eintauschen wollen. Auch für ihr neues Führerscheindokument gilt ab dem Stichtag das Verfallsdatum. Ebenfalls eine Vorgabe der Richtlinie: Spätestens bis 2033 sind alle vormals unbefristeten Führerscheine erstmals zu tauschen.

Neue Klassen

Neben der Einführung eines Ablaufdatums für den "Lappen" werden einzelne Führerscheinklassen EU-weit auf einen Nenner gebracht. Fahrer müssen aber nicht fürchten, dadurch bisher geltende Rechte zu verlieren. "Die meisten Änderungen sind nur für Führerscheinbewerber relevant, die das Dokument ab dem 19. Januar 2013 ausgehändigt bekommen", sagt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). "Bei älteren Exemplaren bleibt die erteilte Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten."

Wer zum Beispiel schon einen Pkw-Führerschein in der Tasche hat, darf damit weiterhin Trikes oder dreirädrige Großroller fahren. Alle anderen brauchen dafür nach dem Stichtag einen Motorradführerschein.

In den Fahrerlaubnisklassen für motorisierte Zweiräder stehen laut TÜV Nord die meisten Neuerungen an. So verschmelzen in der neuen Klasse AM die Klasse M für höchstens 45 km/h schnelle Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und die Klasse S für vergleichbar motorisierte Kraftfahrzeuge mit drei und vier Rädern. Das Mindestalter bleibt bei 16 Jahren. Außerdem gibt es die AM-Freigabe wie zuvor die alte Moped-Klasse zum Pkw-Führerschein (Klasse B) dazu.

Bevorzugen Jugendliche ab 16 Jahren ein Leichtkraftrad mit höchstens 125 Kubikzentimetern Hubraum und 11 kW (15 PS) oder ein bis zu 15 kW (20 PS) starkes Dreirad, brauchen sie dafür die Klasse A1. Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h bis zum 18. Lebensjahr fällt in dieser Klasse weg.

Die alte Klasse A mit dem Zusatz "beschränkt" für den Einstieg in die Motorradwelt wird durch die Klasse A2 ersetzt. Der Vorteil: Fahranfänger dürfen damit stärkere Maschinen fahren, die Leistungsbeschränkung wird von 25 kW (34 PS) auf 35 kW (48 PS) angehoben. Außerdem können A1-Besitzer nach zwei Jahren nur durch eine praktische Prüfung die A2-Lizenz für Motorräder bekommen - ohne Theorieprüfung. A2-Novizen kommen aber nicht mehr automatisch nach zwei Jahren in die Klasse A ohne Leistungsbeschränkung.

Schwere Anhänger

Für Autofahrer reicht die Lizenz der Klasse B künftig ohne weitere Einschränkungen für mehr als 750 Kilogramm schwere Anhänger, solange das zulässige Gesamtgewicht der Zugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Wer ein paar Extra-Fahrstunden nimmt, kann diesen Wert auf 4,25 Tonnen erweitern. "Das ist vor allem für das Ziehen von Wohnwagen interessant", erklärt BVF-Chef von Bressensdorf. Auf dem Führerschein wird dann zur Klasse B die Schlüsselnummer 96 hinzugefügt.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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