Rechtzeitiger Zahnriemenwechsel verhindert Motorschaden

Reißt der Zahnriemen, bedeutet das meistens den kapitalen Motorschaden. Deshalb sollten die Wechselintervalle penibel eingehalten werden. | Foto: Contitech
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Zahnriemen und Steuerketten übertragen die Kraft von der Kurbel- auf die Nockenwelle(n) von Viertaktmotoren. Dabei dürfen sie auf keinen Fall ausleiern - und schon gar nicht reißen. Denn wenn das passiert, ist meist auch der Motor kaputt.

Autofahrer sollten sich unbedingt an die Wechselintervalle halten, die der Fahrzeughersteller vorgibt. Die Steuerkette ist meist haltbarer als ein Zahnriemen, hat aber auch ihre Nachteile. "Der Zahnriemen spart Bauraum gegenüber der Steuerkette", nennt Arnulf Thiemel vom ADAC Technik Zentrum in Landsberg einen Unterschied. Deshalb werden sie meist bei kleineren Motoren eingesetzt, während sich Steuerketten vor allem für größere Aggregate eignen.Doch der Zahnriemen hält anders als viele Steuerketten kein Autoleben lang. Die Hersteller empfehlen den turnusmäßigen Wechsel. "Alle 120 000 bis 180 000 Kilometer ist die Regel - mit Abweichungen nach oben und unten", sagt Thiemel. Ein Wechsel kostet rund 600 bis 1000 Euro. Am besten lassen Autofahrer dabei auch gleich die 60 bis 80 Euro teure Wasserpumpe austauschen.

Weil eine Steuerkette im Prinzip haltbarer ist, geben die Hersteller dafür keine Wechselintervalle vor. Aber das heiße nicht, dass sie zwingend ein Autoleben lang halten müsse, betont die Prüforganisation Dekra. Auch eine Steuerkette kann Probleme machen, was sich durch Rasseln beim Starten ankündigt. Auch Ketten und -spanner müssten deshalb ab einer höheren Laufleistung regelmäßig überprüft werden.

Ein Zahnriemen dagegen reißt ohne Ankündigung. "Wann wurde der Zahnriemen gewechselt, und wurde er überhaupt gewechselt?" - diese Fragen sollten potenzielle Käufer eines Gebrauchtwagens immer stellen, rät Hans-Georg Marmit von der Sachverständigenorganisation KÜS. Ob ein neuer Gurt eingebaut wurde, können sie in den meisten Fällen im Serviceheft nachsehen.

Wer beim Gebrauchtkauf nicht nachfragt, hat unter Umständen das Nachsehen. Denn reißt der Zahnriemen später, haften selbst gewerbliche Händler nur, "wenn sie eine Beschaffenheitsgarantie für den Zustand des Zahnriemens abgegeben oder die Fehlerhaftigkeit arglistig verschwiegen haben", sagt Herbert Engelmohr aus der Rechtsabteilung des Automobilclubs von Deutschland (AvD). Auch eine Gebrauchtwagengarantie deckt den Zahnriemenriss und die Folgen meist nicht ab.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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