Bedarfswerte sollten genannt werden

Der Energieausweis einer Immobilie gibt Auskunft über die Höhe der Energiekosten. | Foto: Franziska Koark
  • Der Energieausweis einer Immobilie gibt Auskunft über die Höhe der Energiekosten.
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Vermieter oder Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung müssen Interessenten einen Energieausweis vorlegen.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin empfiehlt Mietern und Käufern, sich die sogenannte Bedarfsvariante ausstellen zu lassen. Der Fachberater berechne den Energiebedarf dabei anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten. Daran lasse sich der energetische Zustand des Hauses sowie der mögliche Sanierungsbedarf der Immobilie ablesen.Für die andere Variante, den Verbrauchsausweis, wird lediglich der Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre herangezogen - und dieser sei stark abhängig von den Bewohnern, so die dena. Familien beispielsweise verbrauchen mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt. Und wer viel unterwegs ist, heizt wahrscheinlich weniger als sein Vormieter, der häufiger zu Hause war.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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