Mit Gesundheitskursen auf Kassenkosten vorbeugen

Wer sich einen Sportkurs von der Krankenkasse finanzieren lassen will, sollte vorab alle geforderten Voraussetzungen abklären. | Foto: Kai Remmers/dpa/mag
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Wer etwas für seine Gesundheit tun möchte, sollte bei seiner Krankenkasse nachfragen, ob sie die Kosten für Präventionsangebote übernimmt. Damit ein Kurs grundsätzlich förderungsfähig ist, müsse er bestimmte Kriterien erfüllen, sagt Ann Marini vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Berlin.

Kurse aus vier Bereichen werden gefördert: richtige Bewegung, gesunde Ernährung, Stressbewältigung und Entspannung sowie der Verzicht auf Suchtmittel - beispielsweise Raucherentwöhnung. Wer einen Präventionskurs direkt bei der Krankenkasse macht, kann sicher sein, dass er den Kriterien genügt. Bei eigenen Kursen übernehmen die Kassen laut Marini die Kosten meist in voller Höhe. Das heißt: Für Versicherte ist die Teilnahme kostenlos. "Die Krankenkassen gehen aus Kostengründen jedoch immer weiter dazu über, Kurse auszulagern", sagt Angelika Baldus, Geschäftsführerin beim Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie (DVGS). Deswegen seien Kurse bei externen Anbietern wie Fitnesscentern häufig die einzige Alternative. "Viele Einrichtungen werben damit, zertifiziert zu sein und von der Krankenkasse anerkannt zu werden. Aber das können auch leere Versprechungen sein", warnt Baldus. Deswegen empfiehlt sie jedem Versicherten dringend, Fördermöglichkeiten bereits vorher mit der Krankenkasse abzuklären.

Klares Ziel setzen

Der Kurs selbst muss ein klares Kursziel verfolgen und zeitlich begrenzt sein. Das bedeutet: Die Kurse müssen im wöchentlichen Rhythmus über einen Zeitraum von mindesten acht und höchstens zwölf Wochen stattfinden. Jeder Versicherte bekommt maximal zwei Maßnahmen im Jahr gefördert. Eine weitere Einschränkung: Denselben Kurs kann die Kasse nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren fördern. Aber selbst wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, gilt immer: Das letzte Wort hat die Kasse. Wenn die Kassen fördern, seien es durchschnittlich 80 Prozent des Kurspreises. Und zwar im Nachhinein und auch nur dann, wenn der Versicherte eine Teilnahmebestätigung vorlege. "Die Krankenkassen können ihre Zusagen auch im Nachhinein zurückziehen, wenn der Versicherte nicht regelmäßig am Kurs teilgenommen hat", betont Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Deswegen sei es wichtig, sich jede Stunde vom Kursleiter bescheinigen zu lassen.

Einen Produktfinder Krankenkassen bietet die Stiftung Warentest unter http://asurl.de/rn an, der Leitfaden Prävention steht unter http://asurl.de/ro zum Herunterladen bereit.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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