Der Arbeitgeber hat die Hand drauf

Arbeitnehmer sollten dienstlich erworbene Bonuspunkte nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Arbeitgeber privat nutzen. | Foto: Franziska Koark
  • Arbeitnehmer sollten dienstlich erworbene Bonuspunkte nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Arbeitgeber privat nutzen.
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Unternehmensberater, Manager oder Vertriebler: Manche Arbeitnehmer sitzen beruflich ständig im Flieger - und sammeln mit der Zeit viele Bonusmeilen an.

Für einen privaten Wochenendausflug sollten Arbeitnehmer die Meilen aber besser nicht nutzen. "Wer das ohne ausdrückliche Erlaubnis macht, kann seinen Job verlieren", warnt Nathalie Oberthür. Dienstlich erworbene Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. "Das ist vor Gericht ähnlich schlimm, wie wenn Sie in die Kasse greifen", erklärt Oberthür. Etwas anderes gelte nur, wenn der Chef die private Nutzung der Meilen ausdrücklich erlaube - und er die Bonusmeilen den Arbeitnehmern schenke.Bevor Angestellte dienstlich gesammelte Bonusmeilen privat ausgeben, sollten sie schauen, ob es in ihrem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung gibt. Auch aus einer betrieblichen Übung kann sich ein Anspruch ergeben, wenn etwa die private Nutzung der Meilen über längere Zeit geduldet worden ist. Fehlen entsprechende Regelungen, sollten Angestellte das Gespräch mit dem Chef suchen und um eine Klärung bitten, rät Oberthür.

Bei Bonuspunkten bei der Bahncard gelte übrigens dasselbe. Auch diese dürften Arbeitnehmer nur privat benutzen, wenn der Arbeitgeber das von vornherein ausdrücklich erlaubt hat.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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