Job des Arbeitnehmers in Gefahr

Wer seinen Arbeitgeber vorschnell anzeigt, kann seinen Job verlieren. Zwar sei eine Strafanzeige grundsätzlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Doch gleichzeitig habe der Arbeitnehmer auch den guten Ruf des Arbeitgebers zu schützen.

Ruiniert der Arbeitnehmer den Ruf des Arbeitgebers böswillig, kann das zur Kündigung führen. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 6 Sa 71/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall hatte ein Ehepaar seiner Hauswirtschafterin in der Probezeit gekündigt. Die Angestellte hatte sich danach an das Jugendamt gewandt und dort über Verwahrlosung und körperliche Schäden der zehn Monate alten Tochter berichtet. Ein Attest des Kinderarztes wies dagegen aus, dass die Tochter einen altersgemäß unauffälligen Untersuchungsbefund zeige. Anzeichen einer Verwahrlosung lägen nicht vor.Das Landesarbeitsgericht wies die Klage der Hauswirtschafterin gegen die fristlose Kündigung ab. Es sah in der Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgesprochene ordentliche Kündigung. Selbst wenn die Vorwürfe als richtig unterstellt würden, hätte die Hauswirtschafterin unter Beachtung ihrer Loyalitätspflichten zunächst versuchen müssen, das Thema mit dem Ehepaar intern zu klären. Erst nach dem Scheitern eines solchen Versuches hätte die zuständige Behörde eingeschaltet werden dürfen.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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