Lehrgang mit Widerrufsrecht

Vor dem Buchen eines Fernlehrgangs sollten Verbraucher im Vertrag das Widerrufsrecht kontrollieren. Dazu rät die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Denn nicht immer wird die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist gewährt. Diese ermöglicht es Teilnehmern, den Vertrag für einen Fernlehrgang ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt, wenn die ersten Materialien beim Teilnehmer angekommen sind und er eine Abschrift der Vertragsurkunde bekommen hat. Nach dem Widerruf sind die Teilnehmer dazu verpflichtet, die Lehrmaterialien zurückzusenden. Die Kosten dafür trägt der Veranstalter. Außerdem muss der Anbieter innerhalb von 30 Tagen bereits kassierte Gebühren zurückzahlen.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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