Schriftlicher Arbeitsvertrag

Beim ersten Arbeitsvertrag sollten junge Menschen besonders genau hinschauen. Denn den meisten sind Themen wie Kündigungsfrist oder Probezeit völlig neu. "Den größten Fehler, den Berufsanfänger machen können, ist, mit dem Arbeitgeber keinen schriftlichen Vertrag zu machen", sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart. Denn kommt es später einmal zu Streit, habe der Arbeitnehmer mit dem Vertrag ein Beweisstück in der Hand. Zwar werde in größeren Unternehmen der Arbeitsvertrag so gut wie immer schriftlich festgehalten, erklärte Prof. Bauer. In kleineren Firmen komme es jedoch von Zeit zu Zeit noch vor, dass der Chef mit den Mitarbeitern nur mündliche Vereinbarungen trifft. Kommt es dann zum Streit, hätten die Angestellten oft das Nachsehen. Im Arbeitsvertrag sollten Angaben zu den vom Mitarbeiter zu leistenden Arbeitsstunden, zur Höhe des Gehalts sowie zu den Sonderzahlungen wie etwa einem 13. Monatsgehalt enthalten sein. Außerdem dürften die Zahl der Urlaubstage sowie Regeln zur Probezeit nicht fehlen, so Prof. Bauer.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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