Ein rund 2000 Quadratmeter großes Grundstück auf der Insel Entenwall bekommt nun doch keinen neuen Besitzer.
Auf Bitten von Bürgermeister Oliver Igel (SPD) und weiterer Politiker hatte der von der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH beauftragte Auktionator das Grundstück von der Auktionsliste gestrichen.Mehrere Medien hatten berichtet, dass das Areal mit Spreeblick am 22. März versteigert werden sollte, als Mindestgebot waren 125 000 Euro festgelegt worden. Das Bezirksamt teilte daraufhin mit, dass das angebotene Grundstück fast vollständig im Naturschutz- und Vogelschutzgebiet liegt und eine Bebauung nicht zulässig ist. Nun soll das Grundstück außerhalb einer Versteigerung vom Land Berlin erworben werden. Der Entenwall befindet sich in der Nähe der Mündung der Müggelspree in den Müggelsee zwischen Kleinem Müggelsee und der Bucht Bänke.
Bereits im Vorfeld der geplanten Versteigerung waren für das nicht nutzbare Grundstück Angebote abgegeben worden. Warum, bleibt allerdings im Dunkeln. In einem ähnlichen Fall hatte im September 2015 ein Unbekannter das Gelände des früheren Gasthauses „Müggelschlößchen“ am Spreetunnel für rund 250 000 Euro gekauft. Auch auf diesem rund 11 000 Quadratmeter großen Areal darf nicht gebaut werden, auch keine Gaststätte. Die frühere Nutzung ist erloschen. „Vermutlich hoffen Spekulanten in dem einen oder anderen Fall, mit politischem Druck und Hinweis auf Arbeitsplätze später doch noch Baurecht zu bekommen“, sagt ein Insider im Gespräch mit der Berliner Woche.
„Betongeld“ ist in bei Spekulanten, die mit einem Stück vom Berliner Immobilienkuchen ihren Reibach machen wollen. Beim Entenwall hat das wohl nicht geklappt, weil der Bezirk mit Verweis auf die nicht vorhandene Verwertbarkeit des Areals die Versteigerung verhindern konnte. Wohin Grundstücksspekulation führt, zeigt das Beispiel der früheren Gaststätten „Riviera“ und „Gesellschaftshaus“ in Grünau. Vor über einem Jahrzehnt für den sprichwörtlichen Appel und 'n Ei an eine bauunwillige türkische Unternehmerin ohne jede Referenzen verkauft, konnte sie das Grundstück nach Ablauf der Spekulationsfrist mehr als vergolden. Um den überhöhten Preis wieder herein zu bekommen, muss der neue Eigentümer sein geplantes Bauvorhaben verdichten, ob das dem Ortsteil wirklich gut tut, bleibt abzuwarten.
Dass Private ihr Eigentum zu Höchstpreisen auf den Markt bringen, lässt sich leider kaum verhindern. Bei Grundstücken aus öffentlicher Hand sollte der Spekulation aber ein Riegel vorgeschoben werden. Diese sollten nicht gegen Höchstgebot ins Angebot gehen, sondern von den Kommunen maximal zum Verkehrswert erworben werden können. Und wenn man möglichen Spekulanten mit Baurecht, Naturschutz und Denkmalauflagen die Aussicht auf schnelle Rendite blockiert, ist das nicht die schlechteste Idee. Auch für die kleine Spreeinsel Entenwall.