Verwaltungsgericht gibt einem Steglitzer Konditoren recht
Steglitz-Zehlendorf. Pasteten und Pralinen schmecken auch, ohne von hell gekleideten Confiserie-Angestellten serviert zu werden. Mit dieser Auffassung hat sich ein Steglitzer Konditor jetzt gegen die Gewerbeaufsicht des Bezirks durchgesetzt.
Das Verwaltungsgericht gab ihm recht: Dunkle Arbeitskleidung verstoße nicht gegen europäische lebensmittelrechtliche Vorgaben. Das Bezirksamt hatte im Februar 2011 die Arbeitskleidung einer Confiserie in der Steglitzer Schloßstraße beanstandet, die ihr Personal mit schwarzer Bluse und einer bordeauxroten Wickelschürze ausgestattet hatte. Es ordnete an, die Arbeitskluft müsse hell sein, um Schmutz darauf leichter zu erkennen. Die Konditorei hielt dagegen, dass ihre Beschäftigten stets angewiesen würden, saubere Arbeitskleidung zu tragen. Im Übrigen, so der klagende Konditor, sei dunkle Arbeitskleidung nicht als ungeeignet anzusehen, da besonders die in ihrem Bereich auftretenden Verschmutzungen mit hellen Flecken von Mehl oder hellen Cremes auf dunkler Kleidung leichter zu erkennen seien als auf heller Kleidung.Das jetzige Urteil des Verwaltungsgerichts wird auch von den Bäckern begrüßt. Solange Vorschriften über saubere Kleidung beachtet werden, ist es nach Ansicht von Innungssprecher Nikolaus Junker unerheblich, ob diese dunkel sei. "Es gibt keine Vorschriften mehr dazu", sagt Junker. Das Amt hatte die "Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates" herangezogen, um die Anzugsordnung durchzusetzen.
Der klagende Konditormeister, der lieber ungenannt bleiben will, fühlt sich wohl durch das Urteil bestätigt. Das Gericht habe dem Gesundheitsamt sogar geraten, sich um wichtigere Dinge als um die Farbe von Dienstbekleidung zu kümmern. Doch der Handwerker ist skeptisch: "In der Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen." Das Amt könnte das Verfahren noch weiterverfolgen, also beim Oberverwaltungsgericht klagen. "Wir wollen fair behandelt werden", sagt er. Die vom Urteil ebenfalls betroffenen Bäcker hätten jedenfalls keinerlei Anteil am dem jetzt erwirkten Urteil, auch wenn sie es guthießen.
Martinus Schmidt / mst
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