BUND und Anwohner fordern Lärmschutz am BVG-Betriebshof Weißensee

Weißensee. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Bürgerinitiative "KiezGestalten Weißensee" fordern vom Land ein Programm zur Minderung des Straßenbahnlärms.

Besonders Anwohnern des Betriebshofs Weißensee macht der Straßenbahnlärm zu schaffen. Deshalb engagiert sich die Bürgerinitiative für eine wirkungsvolle Lärmminderung. "Lärmprobleme bei der Tram sind kein flächendeckendes Problem", erklärt Martin Schlegel, Verkehrsreferent des BUND. "Sie treten insbesondere an engen Kurvenradien sowie an den Zufahrten der Betriebshöfe auf." Besonders deutlich wird das Problem am Betriebshof. Mehr als 800 Anwohner sind nachts Spitzenwerten von etwa 90 Dezibel ausgesetzt, wenn Straßenbahnen auf den Betriebshof fahren oder auf ihm unterwegs sind.

Hier kommen aussetzende Züge meist um Mitternacht im Zwei-Minuten-Takt an, und ab 3 Uhr verlassen sie ihn wieder. Seit gut fünf Jahren versuchen Anwohner, etwas dagegen zu tun, berichtet Jens Hermann, Sprecher der Bürgerinitiative. Das Pankower Umweltamt wurde eingeschaltet. Die BVG musste auf Drängen des Bezirks ein Lärmgutachten beauftragen. Das Ergebnis: Es sei gar nicht so laut. Vor Kurzem teilte das Umweltamt nach Abstimmung mit dem Senat der Bürgerinitiative mit, dass der Betriebshof Weißensee rechtlich als Verkehrsanlage zu bewerten sei. Anwohner bestehender Verkehrsanlagen haben keinen Anspruch auf baulichen Lärmschutz.

"Aus unserer Sicht ist diese Einordnung falsch", erklärt Hermann. "Straßenbahnverkehr sind Fahrten mit Fahrgästen. Betriebsfahrten und Rangieren auf Betriebshöfen sind kein Verkehr, sondern Betrieb. Daher ist der Betriebshof aus unserer Sicht keine Verkehrsanlage, sondern eine Betriebsstätte. Und die unterliegt strengen Lärmschutzvorschriften."

Die Bürgerinitiative hat inzwischen eigene Lärmmessungen vorgenommen. Dabei wurden Einzelschallpegel von über 90 Dezibel festgestellt. Deshalb fordern BUND und Bürgerinitiative den Berliner Senat auf, im neuen Lärmaktionsplan die BVG endlich zu Lärmminderungen zu verpflichten. Damit sie in den Lärmschutz investieren kann, müssten der BVG auch die entsprechenden Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Bernd Wähner / BW
Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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