Spielcasinos in Berlin müssen schließen

In Berlin wird sich das in einigen Bezirken von Spielhallen geprägte Stadtbild in nächster Zeit verändern. Schuld ist der Ablauf der Übergangsfrist am 1. August, die das Spielhallengesetz von 2011 den Betreibern gewährt hatte. Einige Regelungen werden zwangsläufig zu zahlreichen Schließungen führen, besonders an Mehrfachstandorten. Die Gerichte dürfen sich auf einige Verhandlungen freuen. Alternativen zu den Spielhallen stehen speziell online bereit.

Schluss für viele Spielhallen

Noch vor fünf Jahren existierten in Berlin fast 600 Spielhallen. Von Einzelbetreibern bis hin zu großen Spielhallenketten ist alles vertreten. Seitdem nimmt die Anzahl von Spielcasinos stetig ab. Das liegt zum einen an der starken und vorteilbehafteten Konkurrenz aus dem Internet, wo unzählige Online-Casinos mit Bonusaktion werben und wo die beliebten Novoline Spiele auch im Netz zu finden sind. Zum anderen ist aber vor allen Dingen das Spielhallengesetz von 2011 dafür verantwortlich, dass zahlreiche Spielhallen aus dem Stadtbild Berlins verschwinden. Diese Entwicklung zieht sich durch alles Bezirke der Hauptstadt.
Dass speziell seit dem 1. August immer mehr Betreiber die Türen ihrer Spielhallen dauerhaft schließen, liegt an der seither abgelaufenen Übergangsfrist, die das Spielhallengesetz von 2011 den Betreibern gewährt hatte. Nun greifen die neuen Einschränkungen des Gesetzes, welches 2011 im Abgeordnetenhaus mit großer Mehrheit beschlossen wurde, endgültig in den Spielbetrieb ein und haben gezwungenermaßen zahlreiche Schließungen zur Folge. Dass dies keine besonders große Überraschung ist, zeigt ein Auszug aus den harten Regelungen des Gesetzes:

• Spielhallen müssen künftig einen Mindestabstand von 200 Metern zu Oberschulen besitzen.
• Zwischen zwei Spielhallen muss ein Mindestabstand von 500 Metern liegen. Das verhindert in Zukunft Mehrfachstandorte und nimmt die bereits vorhandenen auseinander.
• Dazu passt auch, dass in einem Gebäude nur noch maximal ein Glücksspiellokal geöffnet sein darf.

Die Politiker bekämpfen mit diesen Gesetzen besonders die Sucht-Gefahr, die von Mehrfachstandorten ausgeht. Speziell in manchen Bezirken in Neukölln, Moabit, Wedding oder Spandau haben Spielhallen die Überhand gewonnen und dominieren ganze Straßenzüge. Ein Kampf gegen und Schutz vor Spielsucht in Deutschland gestaltet sich mit diesen Mehrfachstandorten nämlich fast unmöglich.

Abnehmende Zahlen

Rund 12.000 Automaten in 584 Spielcasinos gab es noch vor fünf Jahren in Berlin. Bis zum Jahr 2015 ist die Anzahl bereits um 50 gesunken. „Mittlerweile liegt die Zahl bei unter 500 Spiel-Etablissements“, sagte der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz, einer der Hauptinitiatoren der strengen Anti-Spielhallen-Politik Berlins. So einige Schließungen werden durch den Ablauf der Übergangsfrist jetzt folgen. Allein im Bezirk Spandau versuchten einst 55 Spielhallen mit Erfolg, die Menschen an die Spielgeräte zu bekommen. Inzwischen existieren nur noch 37 dieser Betriebe.
„Fest steht: Die Mehrzahl der Spielhallen wird aus Berlin verschwinden“, ließ Daniel Buchholz selbstsicher verlauten. Besonders die bisherigen Mehrfachstandorte werden aufgrund des Gesetzes drastisch ausgedünnt. „Allein dadurch werden 130 Spielhallen zwingend wegfallen“, teilte Wirtschaftsstaatssekretär Hans Reckers von der CDU mit. Beispielsweise gebe es zurzeit allein in Charlottenburg-Wilmersdorf noch 15 solcher Mehrfachstandorte mit insgesamt 35 Spielhallen, 20 von ihnen müssten nach den neuen Regelungen ihre Türen nun schließen, fuhr Reckers fort.
„Diese liegen beispielsweise gegenüber der Schaubühne am Kurfürstendamm oder an der Kantstraße“, ergänzte Marc Schulte (SPD) vom Stadtentwicklungsstadtrat. Er sei „sehr froh“, dass die seit Jahren wachsende Glücksspielbranche und die Flut der aufkeimenden Spielhallen so etwas eingedämmt werden können. Die Bezirke könnten sich jetzt besser dagegen schützen, so Schulte.
Berlin Mitte ist eines der besten Beispiele hierfür. 33 Spielhallen an zehn Mehrfachstandorten dominieren das Stadtbild. Durch das neue Gesetz müssen nun 23 Spielcasinos von ihnen ihre Pforten schließen. Ebenso deutlich zeigt das Gesetz seine ganze Härte in Spandau. Dort befinden sich in nur einem einzigen Gebäude ganze sechs Spielhallen. Für fünf von ihnen ist jetzt Schluss.

Neue Anträge bereits gestellt

Nach dem neuen Gesetz ist es ebenso Pflicht, dass die Spielhallenbetreiber eine neue Betriebserlaubnis beantragen müssen. Daraufhin wurden in den Bezirken insgesamt 498 Anträge eingereicht. Spitzenreiter ist Berlin Mitte mit 132 Anträgen, in Charlottenburg-Wilmersdorf sind es mit 63 Anträgen knapp die Hälfte. Berlin Neukölln konnte 48 angefragte Lizenzen verzeichnen. Das geringste Interesse konnten die Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Lichtenberg verzeichnen. Lediglich neun beziehungsweise zehn Betreiber hinterließen ihr Interesse. Die Chancen stehen für sie demnach gut, die Lizenz zu erhalten.
In den anderen Bezirken werden die Antragsteller sicherlich mehr Gegenwehr erhalten. Alleine die neue Abstandsregel wird eine Genehmigung aller Anträge verhindern. Der Platzmangel durch die vorgegebenen Distanzen zu anderen Betreibern und Schulen beschäftigt zurzeit auch das Amt für Statistik, welches mithilfe eines Geoinformationssystems versucht, die Möglichkeiten der Anträge auszumessen. Ein weiteres Kriterium ist die Zuverlässigkeit der Antragsteller und ob bei ihnen bisherige Verstöße gelistet sind. Deswegen sind die Ergebnisse der Lizenzvergabe auch erst nach einer ausführlichen Prüfung der Daten von Gewerbe- und Finanzämtern, der Strafregister und Statistiken mit Ordnungswidrigkeiten durch die Bezirksämter möglich.

Berliner Gesetz am strengsten in Deutschland

Um negativen Prüfungen aus dem Weg zu gehen, haben einige Betriebe kürzlich den Geschäftsführer gewechselt. Das verbessert die Chancen einer erfolgreichen Lizenzvergabe, da bisherige Verstöße und Missstände oftmals direkt den geschäftsführenden Personen und nicht den Spielbetrieben zugeordnet wurden.
Die Senatswirtschaftsverwaltung bestätigte das Vorgehen: „Bei einer Reihe von Spielhallen ist es zu Wechseln in der Geschäftsführung gekommen.“ Ein Urteil oder eine Bewertung wollte der Staatssekretär der Senatorin Cornelia Yzer von der CDU aber zu den Wechseln nicht abgeben.
Erhalten mehrere Antragsteller an einem Standort die Lizenz, wird per Los entschieden, wer bleiben darf und wer seine Sachen packen muss. SPD-Mann Buchholz gefällt diese Lösung nicht: „Ich plädiere für ein zentrales Losverfahren bei der Senatsverwaltung. Die Standorte müssen über die Bezirksgrenzen hinaus betrachtet werden. Dadurch schaffen wir auch eine höhere Rechtssicherheit.“
Auf rechtliche Konfrontationen nach der Vergabe stellt er sich inzwischen ein: „Jetzt wird es ernst, mit dem nächsten Brief wird den Betreibern mitgeteilt, dass sie schließen müssen. Da werden die natürlich ihre Anwälte losschicken.“ Bisherige Klagen gegen das Spielhallengesetz wurden vor Gericht aber erfolgreich abgewiesen.

Autor:

Jens Keusch aus Marzahn

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