Sperrbezirk eingerichtet: Strenge Auflagen nach Vogelgrippe-Fall

Der Tegeler See ist Heimat oder Zwischenstation zahlreicher Wildvögel. Hier gab es auch den ersten Fall von Vogelgrippe in Reinickendorf. | Foto: Berit Müller
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Reinickendorf. Die sogenannte Vogelgrippe, das H5N8-Virus, hat inzwischen auch Reinickendorf erreicht. Es wurde bei einem toten Wildvogel festgestellt, Fundort war die Greenwichpromenade. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt hat sofort reagiert und am 6. Februar einen Sperrbezirk eingerichtet, in dem nicht nur für Geflügelhalter strenge Auflagen gelten.

Nach Angaben des Reinickendorfer Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes wurde die Geflügelpest bei einer am Tegeler See aufgefundenen Kanadagans eindeutig nachgewiesen. Bei einem weiteren Tier – einer Wildente, die in der Seidelstraße entdeckt wurde – bestand zunächst der Verdacht auf das Virus, der sich inzwischen bestätigt hat.

Das Bezirksamt hatte wegen der Vogelgrippe-Gefahr bereits im November vergangenen Jahres Stallpflicht für Geflügel angeordnet, das in der Nähe von Gewässern gehalten wird. Nun hat es Teile Reinickendorfs zum Sperrbezirk erklärt. Er schließt den Fundort der erkrankten Tiere ein, geht darüber aber weit hinaus und endet im Süden erst an der Bezirksgrenze, im Westen an der Bezirksgrenze bis Höhe Schulzendorfer Straße. Im Norden reicht er bis zur A111 Höhe Hermsdorfer Damm beziehungsweise bis zur Melanchton- und Schulzendorfer Straße. Die östliche Grenze bilden S-Bahntrasse, Oranienburger Straße, Roedernallee, Teichstraße und die Verlängerung bis zur Bezirksgrenze. Eine Karte des Gebiets findet sich im Internet auf der Seite des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes.

Hunde an die Leine, Katzen nicht aus dem Haus

Im Sperrbezirk herrscht für die Dauer von mindestens 21 Tagen nach dem Erlass nicht nur Stallpflicht. Wer zu Erwerbszwecken Geflügel hält, muss die Tiere auch regelmäßig untersuchen lassen. Vögel wie Eier dürfen das Gebiet nicht verlassen, das gleiche gilt für Fleisch- und Nebenprodukte. Weiterhin müssen Halter von Gänsen, Enten und Co. Vorschriften zur Desinfektion der Gehege befolgen, und auch das Jagen bedarf einer Extra-Erlaubnis. Doch nicht nur die Geflügel-Züchter sind betroffen: Auch Haustiere dürfen im Sperrbezirk nicht mehr frei herumlaufen. Hundebesitzer müssen ihre Tiere also an die Leine nehmen, Katzen haben Stubenarrest.

Das Bezirksamt hat an den Hauptzufahrtswegen zum ausgewiesenen Gebiet Schilder mit der Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk“ angebracht. Nach Ablauf der 21 Tage gelten im Sperrbezirk die Auflagen eines Beobachtungsgebiets, die etwas weniger restriktiv sind. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter http://asurl.de/137k. Generell gilt: Jeder Verdacht einer Geflügelpest-Infektion muss dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes sofort gemeldet werden. bm

Autor:

Berit Müller aus Lichtenberg

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