Flüchtlinge sollen in Wilhelmstadt untergebracht werden

Spandau. Die Notunterkünfte an der Motardstraße und in Hohengatow sollen bald schließen. Ein Ersatzstandort sind die ehemaligen Kasernen in Wilhelmstadt.

Der Auszug der Flüchtlinge aus der überfüllten und heruntergekommenen Erstaufnahmeeinrichtung an der Motardstraße 101 a soll in wenigen Wochen beginnen. Die Asylbewerber ziehen in das Corvus-Haus an der Herzbergstraße in Lichtenberg. Sobald dort 400 Plätze hergerichtet sind, schließt die Einrichtung. Darauf haben sich jetzt das Bezirksamt und das für Flüchtlinge zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) verständigt.

Auch für die temporäre Notunterkunft am Waldschluchtpfad in Hohengatow ist eine Lösung gefunden: Zwei ehemalige Kasernen an der Schmidt-Knobelsdorf-Straße 30-32 in Wilhelmstadt sollen als Ersatzunterkünfte dienen. Die leeren Gebäude müssen aber erst noch von dem Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), für diesen Zweck angemietet werden. Weshalb die Notunterkunft am Waldschluchtpfad über den 16. April hinaus offen bleibt.

Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) nannte die Gespräche mit dem Lageso einen vollen Erfolg. "Alle Seiten sind aufeinander zugegangen. Dadurch haben wir eine konstruktive Lösung im Sinne der Menschen gefunden." Denn auch künftig wird Spandau ein Bezirk sein, der Flüchtlinge aufnimmt. Zwei Standorte für Erstaufnahmen soll es dauerhaft geben: am Askanierring und an der Knobelsdorf-Straße. Die Unterkunft an der Staakener Straße sowie alle weiteren Einrichtungen sollen als Gemeinschaftsunterkünfte ohne Erstaufnahme geführt werden.

Der Spandauer Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (CDU) begrüßte, dass die Asylunterkünfte Motardstraße und Waldschluchtpfad in Kürze durch andere Standorte ersetzt werden. „Zum Einen war die Ersatzstandortsuche für die Motardstraße nicht zuletzt durch den ausgelaufenen Vertrag überfällig. Zum Anderen war es von vornherein Ziel, dass der Waldschluchtpfad nur temporär genutzt werden soll. Das haben wir in enger Kooperation mit dem zuständigen Sozialsenator Mario Czaja erreicht.“

Laut dem bundesweiten Verfahren müssen Asylbewerber die ersten drei Monate in einer Erstaufnahmestelle wohnen. Bis über ihren Asylantrag entschieden ist, können sie dann ab dem vierten Monat ihren Wohnsitz frei wählen. Doch weil es kaum freie, bezahlbare Wohnungen gibt, finanziert das Land Gemeinschaftsunterkünfte (Asylbewerberheime) weiter. Träger sind meist gemeinnützige Vereine oder Verbände wie die Arbeiterwohlfahrt oder die Caritas.

Ulrike Kiefert / uk
Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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