Steglitz-Zehlendorf. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Berufskleidung für Konditoren wird das Bezirksamt nicht anfechten. Die Entscheidung darüber fiel in der vergangenen Woche. Damit kann das Urteil in Kraft treten, das Konditoren auch dunkle Kluft gestattet.
Der für Lebensmittelaufsicht zuständige Bezirksstadtrat Michael Karnetzki (SPD) sagte auf Anfrage der Berliner Woche, nach "Einschätzung der Aussichten" verzichte das Bezirksamt auf eine Berufung.Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Ende Juli entschieden, dass dunkle Arbeitskleidung nicht gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben verstoße. Es gab damit Konditormeister Tobias Menge aus der Schloßstraße recht, der gegen die Beanstandung dunkler Arbeitskluft durch die Lebensmittelaufsicht geklagt hatte.
Mit der Entscheidung des Gerichtes ist der Bezirk laut Karnetzki dennoch "nicht glücklich". Es gehe nicht nur darum, auf welcher Kleidung Verschmutzung besser zu sehen sei, sondern auch darum, dass sich dunkle Kleindung weniger gut reinigen lasse, so Karnetzki.
Er verweist darauf, dass die Konditorei wohl ihre Mitarbeiter anweise, saubere Kleidung zu tragen. Doch waschen die Beschäftigten Schürzen und Blusen nach Angaben der Lebensmittelaufsicht zu Hause, zusammen mit der privaten Wäsche. Dadurch ist nach Ansicht Karnetzkis die Kontrolle über die Sauberkeit eingeschränkt.
Der klagende Konditormeister aus der Schloßstraße wollte den Verzicht des Amtes auf Berufung nicht kommentieren. Nach dem Urteil war er zunächst noch skeptisch gewesen, ob das Verfahren noch weitergehen würde (VG14K342.11).
Martinus Schmidt / mst
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