Marzahn-Hellersdorf erwartet Antragsflut auf Unterhaltsvorschuss

Marzahn-Hellersdorf. Der Bund hat das Recht auf Unterhaltsvorschuss auf Kinder über zwölf Jahre erweitert. Das ist für viele alleinerziehende Eltern eine gute Nachricht. Sie können ab 1. Januar Unterhaltsvorschuss auch für ihre Kinder beantragen.

Viele getrennt lebende Elternteile kommen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Zahlung von Unterhalt nicht nach. Im Bezirk leben überdurchschnittlich viele Kinder, die daher auf Unterhaltsvorschüsse angewiesen sind. Laut Jugendamt sind dies aktuell rund 4200 Kinder. Das ist doppelt so viel wie der Durchschnitt in den Berliner Bezirken.

Bisher bekamen nur Kinder bis zum vollendeten elften Lebensjahr diese staatlichen Hilfen. Laut Beschluss der Bundesregierung sollen ab dem 1. Januar auch Kinder, die zwölf Jahre und älter sind, einen Anspruch auf solche Unterstützung bekommen. „Die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder wird sich dann im Bezirk verdoppeln, wenn nicht sogar verdreifachen“, sagt Jugendstadtrat Gordon Lemm (SPD).

Die Geldsorgen sind bei Alleinerziehenden meist besonders groß. Wenn der Partner nicht oder nicht regelmäßig für das Kind oder die Kinder zahlt, stellt sich oft die blanke Not ein. „Verzweiflung und Tränenausbrüche sind nicht selten, wenn solche Eltern zu uns kommen“, erklärt Anett Dubsky, Leiterin des Netzwerks für Alleinerziehende im Bezirk. Besonders hart war es bisher für die Mütter und Väter, deren Kinder das zwölfte Lebensjahr erreichten. Dann gab es für die Kinder gar nichts mehr ersatzweise vom Staat. Dabei sei jedem bekannt, dass Kinder um so mehr kosten, je älter sie werden.

Gegenwärtig springt der Staat monatlich mit 145 Euro bei Kindern bis zu fünf Jahren und mit 194 Euro bei Kindern von sechs bis elf Jahren ein. Nur einen geringen Teil des Geldes erhält er von säumigen Elternteilen zurück. Viele sind selbst auf staatliche Hilfen wie Hartz IV angewiesen. Andererseits wird den Elternteilen, die sich darum kümmern, die Kinder zu erziehen und zu versorgen, der Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV-Bezug auf das Familieneinkommen angerechnet.

„Profitieren werden also ausschließlich alleinerziehende Mütter und Väter, die erwerbstätig und nicht auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind“, sagt Lemm. Dafür sei der Verwaltungsaufwand sehr hoch. Gegenwärtig seien im Jugendamt sechs Mitarbeiter mit den Unterhaltungsvorschüssen beschäftigt. Die neuen Mitarbeiter, die zur Bewältigung der ab 1. Januar zu erwartenden neuen Anträge nötig wären, habe er noch nicht. hari

Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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