Nicht jede Versicherung ist für die Reise nötig

Wenn man fernab von zu Hause krank wird, kann eine Auslandsreisekrankenversicherung helfen, zumindest die finanziellen Folgen zu mildern. | Foto: Hilke Segbers
  • Wenn man fernab von zu Hause krank wird, kann eine Auslandsreisekrankenversicherung helfen, zumindest die finanziellen Folgen zu mildern.
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Mindestens ein Auslandsurlaub im Jahr ist für viele Deutsche selbstverständlich. Dass dabei niemand Abstriche am gewohnten Versicherungsschutz machen will, ist vernünftig. Folgerichtig bieten Versicherungen für die schönsten Wochen des Jahres spezielle Policen an.

Egal ob Krankheit, Unfall oder Diebstahl - es gibt fast nichts, vor dessen finanziellen Folgen man sich nicht schützen könnte. Doch nicht jede Police ist sinnvoll. "Niemand benötigt etwa eine Unfall-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung speziell für eine Auslandsreise", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. "Viel besser ist es, sich um eine herkömmliche Police zu kümmern. Diese gilt länger als ein paar Wochen und schützt sowohl zu Hause als auch im Ausland."Eine Reiseunfallversicherung lohnt sich allenfalls für Urlauber, die Risikosportarten betreiben. "Dazu zählen alle Flugsportarten, für die man in Deutschland eine Zulassung braucht, also etwa Paragliding oder Fallschirmspringen", sagt Gerald Archangeli vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. "Dagegen sind etwa Unfälle beim Surfen, Kite-Surfen oder Mountainbiken bereits über eine herkömmliche Police abgesichert."

Gänzlich unnötig ist eine Reisehaftpflicht-Police, denn die private Haftpflicht deckt auch Sach- und Personenschäden ab, die Reisende im Ausland anrichten. Ausgenommen sind in der Regel nur Schäden, die Urlauber mit einem gemieteten Motor- oder Segelboot sowie dem Surfbrett verursachen. Das gilt auch für Beschädigungen an Ferienhäusern.

Beliebt bei Urlaubern ist die Reisegepäckversicherung. Sie ist jedoch nicht billig - und leistet im Schadensfall längst nicht automatisch. So unterstellen Versicherer bei einem Gepäckdiebstahl unter Umständen grobe Fahrlässigkeit und verweigern die Zahlung.

Das kann schon der Fall sein, wenn der Versicherte seinen Koffer auf dem Flughafen nicht zwischen die Beine geklemmt, sondern neben sich abgestellt hat. Anders gesagt: Wer sich so aufmerksam verhält, wie von der Versicherung gefordert, kann auf die Police getrost verzichten. Außerdem schließt diese im Kleingedruckten häufig den Verlust wertvoller Gegenstände aus.

Wer eine Pauschalreise unternimmt, bekommt meist bereits bei der Buchung eine Rücktrittskosten-Versicherung angeboten. Diese erstattet die Stornokosten, falls man die Reise wider Erwarten nicht antreten kann - vorausgesetzt, man schließt sie spätestens ein paar Tage nach der Buchung ab. "Wir empfehlen diese Police vor allem Urlaubern, die mit kleinen Kindern oder älteren Personen reisen", sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss. "Hier ist das Risiko höher, dass die Reise durch eine Krankheit ins Wasser fällt." Außerdem sei die Versicherung bei teuren Reisen sinnvoll.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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