Lästiger Zigarettenqualm
Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung kann eine Mietminderung rechtfertigen. Das gilt nach Ansicht des Landgerichts Lübeck zumindest dann, wenn der Rauch aus baulichen Gründen in die Wohnung dringt (Az.: 27 C 1549/13). Weil die Beeinträchtigung nur zeitweise auftrat, hielten die Richter zufolge eine Kürzung von fünf Prozent der Bruttomiete für gerechtfertigt. dpa-Magazin / mag