CDU will besondere Grabstätten retten

Tempelhof-Schöneberg. Wie berichtet, läuft an jedem Jahresende für viele Grabstätten auf landeseigenen Friedhöfen die 20-jährige Nutzungsdauer ab. Diese Gräber werden in der Regel am folgenden Jahresbeginn eingeebnet.

Das nun von der CDU-Bezirksverordneten (BVV) Wanda Preußker erkannte Problem: „In der Vergangenheit sind durch solche Routinevorgänge leider bereits einige Grabstätten der Nachwelt verloren gegangen, die von kulturgeschichtlicher Bedeutung waren.“ Preußker will diesen Verlust an „Zeugnissen der Kulturgeschichte“ künftig verhindern. Zu diesem Zweck hat sie im Namen ihrer Fraktion einen Antrag in die BVV eingebracht, um zu sichern, „dass bei den turnusgemäß zur Einebnung vorgesehenen Grabstätten mit abgelaufenem Nutzungsrecht auf den städtischen Friedhöfen gesichert wird, dass keine historisch, regional- oder kulturgeschichtlich bedeutsamen Grabstätten von der Einebnung betroffen sind“.

Stimmt die Mehrheit der Bezirksverordneten dem Antrag zu, muss das Bezirksamt der BVV bis Ende Januar berichten, welche Grabstätten, die in den nächsten Jahren ablaufen, vom Bezirksamt für bedeutsam gehalten werden und welche Möglichkeiten es sieht, den Fortbestand dieser Grabstätten zu sichern. Das allerdings dürfte einige Zeit dauern. Also werden die jetzt auf den sechs landeseigenen Friedhöfen im Bezirk anstehenden Einebnungen voraussichtlich ohne Ansehen der Kulturgeschichte nach Paragraf 11 Friedhofsgesetz durchgeführt. HDK

Weitere Informationen bei der Friedhofsverwaltung unter  902 77 77-84/-86.
Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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