Abstimmen über Europaparlament und Tempelhofer Feld

Tempelhof. Am 25. Mai fällt das Volk die Entscheidung über die Zukunft des ehemaligen Tempelhofer Flugfeldes. Und mit dem Volksentscheid stehen auch die Europawahlen auf dem Kalender.

Beim Volksentscheid sollten die Wähler allerdings genau den Stimmzettel anschauen, bevor sie ihre Kreuzchen an der "richtigen" Stelle machen. Während es bei den vier vorherigen Abstimmungen der wahlberechtigten Bevölkerung lediglich die Wahl zwischen Ja oder Nein gab, sind es diesmal zwei Gesetzentwürfe und vier Möglichkeiten zum Ankreuzen. Ein Gesetzentwurf stammt von der "Initiative 100% Tempelhofer Feld", der andere vom Abgeordnetenhaus. Und da in beiden Entwürfe im Kern vom Erhalt der Fläche als Erholungsgebiet die Rede ist, sollten die Wähler die Texte auf dem Stimmzettel genau lesen, um den Unterschied herauszufinden.

Vorher genau informieren

Das genaue Informieren empfiehlt auch Landeswahlleiterin Petra Michaelis Merzbach und verweist auf die Informationsbroschüre, die alle Stimmberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer dafür stimmen will, dass das Tempelhofer Feld so bleibt, wie es jetzt ist und nichts gebaut wird, muss beim Entwurf der 100%-Initiative das Ja und beim Senatsentwurf das Nein ankreuzen. Wer der vom Senat geplanten Randbebauung zustimmen will, muss umgekehrt verfahren.

Wer zweimal Ja ankreuzt, stimmt sowohl für die Bebauung als auch für die unveränderte Freifläche, was Unsinn ist, denn man kann das Feld nicht gleichzeitig bebauen und nicht antasten. Zwei Nein-Kreuze bedeuten, dass der bisherige Masterplan zur Randbebauung bestehen bleibt. Welcher Gesetzentwurf durchkommt oder ob keiner die Mehrheit erlangt, liegt nun in der Hand der Wähler. Mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Berliner, etwa 625 000 Personen, müssen ihre Kreuze also an der gleichen Stelle machen, um die Entscheidung so oder so zu treffen. Erfüllen beide Vorlagen die erforderlichen Voraussetzungen, hat der Entwurf mit den meisten Ja-Stimmen gewonnen. Bei einem absoluten aber eher unwahrscheinlichen Gleichstand müsste dann wohl ein zweiter Anlauf gestartet werden.

Horst-Dieter Keitel / hdk
Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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