Das Land Berlin klagt nun auf die Rückgabe des Kinderkrankenhauses

Weißensee. Die Zukunft des früheren Kinderkrankenhauses Weißensee bleibt ungewiss. Dieses Fazit lässt sich nach Antworten von Finanzstaatssekretär Klaus Feiler (SPD) auf Anfragen des Pankower Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) ziehen.

Das frühere Klinikum an der Hansastraße 178/180 steht seit 1996 leer. Deshalb ging das landeseigene Grundstück an den Liegenschaftsfonds Berlin. Die Senatsfinanzverwaltung beauftragte ihn mit der Vermarktung. Der Liegenschaftsfonds schrieb die Immobilie vor neun Jahren aus. Unter den Bewerbern wählte man die MWZ Bio-Resonanz GmbH aus. Sie wollte ein wissenschaftliches Zentrum für Krebsforschung errichten. Das Vorhaben sollte bis 2015 in mehreren Stufen umgesetzt werden. Auch der Kaufpreis sollte in mehreren Etappen an das Land überwiesen werden.

Bislang fanden auf dem Gelände weder Bauarbeiten statt, noch wurde ein Betrag von der Käuferin überwiesen. Die Gebäude verfallen immer weiter. Überall wuchert Unkraut. Immer wieder brennt es in den Gebäuden - allein 2013 14-mal. Die Brandstifter wurden nie ermittelt.

Vor einem Jahr teilte die Senatsfinanzverwaltung auf Anfrage mit, dass der Liegenschafsfonds im Mai 2013 vom Kaufvertrag zurückgetreten sei. Die Käuferin legte Widerspruch ein. Der Senat und der Liegenschaftsfonds bemühten sich, eine gütliche Einigung mit der Käuferin zu erzielen. Klaus Feiler: "Die Gütegespräche mit der Käuferin sind gescheitert. Der Liegenschaftsfonds hat daher Klage auf Rückübertragung des Grundstücks erhoben. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht anberaumt." Derweil schreitet der Verfall voran. Das Landesdenkmalamt teilte mit, dass die lange Vernachlässigung der Immobilie und die Brände zu Einbußen an der denkmalgeschützten Substanz von einzelnen Bauten führten. Das ehemalige Krankenhaus stehe aber weiter unter Denkmalschutz, eine Löschung aus der Berliner Denkmalliste sei nicht vorgesehen. Dirk Stettner fordert nun Senat und Bezirk auf, das Gelände umgehend vor weiterem Vandalismus zu schützen. "Die Kosten dürfen hierbei keine Rolle spielen", so der Abgeordnete. Die Käuferin habe die Pflicht übernommen, den Bestand zu erhalten. Entstehende Kosten könnten deshalb bei ihr eingeklagt werden.

Bernd Wähner / BW
Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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