Ein Weg ist keine Badestelle

Angeleint dürfen Hunde auf den Uferwegen ausgeführt werden – aber nur im Winter. | Foto: Schilp
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Zehlendorf. Am 15. Dezember hat das Verwaltungsgericht das absolute Hundeverbot an Schlachtensee und Krumme Lanke gekippt. Das Bezirksamt kündigt nun einen „Kompromiss“ mit den Hundefreunden an. Doch die wollen davon nichts wissen.

Seit dem 15. Mai sind für die Bellos die Wege, die unmittelbar am Wasser entlangführen, tabu. Der Bezirk hatte sie sie zuvor als „Badestellen“ definiert, wo Vierbeiner laut Hundeverordnung nichts zu suchen haben. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. Zwar seien die Uferbereiche als Badestellen anzusehen, nicht aber die Wege, befand es.

Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) schlägt nun eine saisonale Lösung vor: Von Mitte Oktober bis Mitte März dürfen die Hunde wieder angeleint ausgeführt werden, in der restlichen Zeit besteht das Verbot weiter. Die Bezirksverordneten von Grünen und CDU sind damit einverstanden, wobei die Christdemokraten den Hunden einen Monat länger – bis zum 15. April – den Spaziergang am Wasser gestatten wollen. Bei der Senatsverwaltung, die für die Waldseite des Schlachtensees verantwortlich ist, soll für eine analoge Regelung geworben werden.

Doch das Bezirksamt hat die Rechnung ohne den Kläger Frank Kuehn gemacht. Der Gründer der Initiative „Hunde am Schlachtensee“ sagt: „Wir haben nach dem Urteil das Recht, mit angeleinten Hunden auf die Uferwege zu gehen. Der aktuelle Vorschlag bedeutet, dass wir auf den größten Teil unseres Rechts verzichten sollen. Das als Kompromiss zu verkaufen, ist schon mehr als dreist.“ Sein Vorschlag: Die Hundehalter verzichten während der Badesaison freiwillig auf Spaziergänge auf den Uferwegen, im Gegenzug dürfen die Vierbeiner im Winter auf der Waldseite ohne Leine laufen – wie es vor der Verkleinerung des Hundeauslaufgebiets möglich war.

Mehr als unzufrieden ist auch Thorsten Hofmann von der Bürgerinitiative Berliner Schnauzen. Er fordert die verantwortlichen Politiker auf, „dieses Kindergartentheater“ zu beenden und endlich mit den Hundefreunden eine Lösung zu erarbeiten. Er fürchtet, dass „wieder ein Verbot durch die Hintertür“ eingeführt werden solle.

Tatsächlich müsste das Bezirksamt, nachdem es erfolglos mit der Hundeverordnung argumentiert hat, sich nun auf das Grünflächen- und Waldgesetz stützen, um die angestrebte saisonale Regelung durchzusetzen. Das sieht auch Maren Schellenberg so. Und die Grünen-Fraktionsvorsitzende und Juristin ist relativ zuversichtlich: „Es gibt durchaus gute Gründe, die anzuführen sind: Schutz der Vögel, Schutz der Natur, ein gedeihliches Miteinander der Bürger. Ich glaube, dass man das rechtswirksam hinkriegen würde“, sagt sie.

Frank Kuehn hat da seine Zweifel; er werde sich auf jeden Fall weiter wehren. Aber momentan ist noch nicht einmal das Urteil vom 15. Dezember rechtskräftig, das er erstritten hat. Abzuwarten ist die schriftliche Begründung und die Entscheidung des Bezirksamts, ob es in Berufung geht.

Bis dahin gilt das Hundeverbot auf den Uferwegen offiziell weiter. Doch weder Frank Kuehn noch Maren Schellenberg rechnen damit, dass das Ordnungsamt bei Zuwiderhandeln tätig wird. Vorausgesetzt natürlich, der Vierbeiner ist angeleint. sus

Angeleint dürfen Hunde auf den Uferwegen ausgeführt werden – aber nur im Winter. | Foto: Schilp
An echten Badestellen gilt auch in Zukunft: für Hunde verboten - so will es auch das Gesetz. | Foto: Schilp
Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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