Ordnungsamt drangsaliert Anwohner mit Strafzetteln

Michael Buchholz findet die Parkgenehmigung für Anwohner in Form eines A4-Schreibens unpraktisch. | Foto: hari
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Marzahn. Die Suche nach einem Parkplatz ist in oftmals schon allein eine Geduldsprobe. Wie ärgerlich ist es aber erst dann, wenn der Parkplatz gefunden und bezahlt wurde, aber dennoch ein Knöllchen hinter der Windschutzscheibe klebt.

So erging es Michael Buchholz aus der Krummenseestraße im Altlandsberger Viertel. Seit Juli dieses Jahres hat er mehr als ein Dutzend Strafzettel kassiert. Dabei ist er Inhaber eines Anwohner-Parkausweises.

Der Ausweis wurde vom Bezirksamt im Sommer eingeführt. Besucher der Gärten der Welt parkten in der Vergangenheit regelmäßig das Viertel zwischen Blumberger Damm, Spitzmühler Straße und Eisenacher Straße zu. Seither ist das Parken jeweils nur bis zu zwei Stunden erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Anwohner mit eben dieser Ausnahmegenehmigung.

Sie besteht aus einem behördlich gestempelten A4-Blatt und kostet 20,40 Euro Bearbeitungsgebühr pro Jahr. So weit so gut. Das A-4 Blatt befestigt Buchholz an seiner Sonnenschutzblende im Innern des Pkw. Die klappt er jedes Mal nach vorn, sodass die Genehmigung gut lesbar ist.

Aber genau das verübelt ihm offenbar das Ordnungsamt. Das Amt begründet die Strafzettel mit Verstößen „gegen die Parkordnung wegen nicht gut lesbarer Parkscheibe“. Eine Erklärung dafür hat es ihm nicht geben.

Buchholz vermutet, dass die Mitarbeiter sauer sind, weil die meisten Anwohner das 4-Blatt vorn hinter die Windschutzscheibe legen. Die Genehmigungen sind deshalb aber kaum besser zu lesen. Buchholz wundert sich, warum der Bezirk nicht wie in der Innenstadt Anwohner-Vignetten ausstellt. „Das geht nur bei einer Parkraumbewirtschaftung. Wir haben dies geprüft. Sie wäre aber für den Bezirk nicht wirtschaftlich“, sagt Christian Gräff (CDU), Stadtrat für Stadtentwicklung. Aus seiner Sicht sei es ohnehin egal, wo die Ausnahmegenehmigung liegt. "Sie muss nur gut lesbar sein.“ Er werde darüber mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes sprechen. Auch der Leiter der Behörde hatte gegenüber Buchholz angekündigt, seine Mitarbeiter zu "sensibilisieren".

Buchholz will jedoch seinen Fall nun vor Gericht klären lassen. Die letzten drei Strafzettel zahlte er nur unter Vorbehalt. Das teilte er der Bußgeldstelle der Polizei schriftlich mit. Sie sind auch Grundlage für die Prüfung einer Klage durch seinen Rechtsanwalt. hari

Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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