Nicht im Testament: Angaben zur Organspende

Wer seine Bereitschaft zur Organspende dokumentiert hat, kann seine Entscheidung jederzeit ändern. | Foto: Franziska Gabbert
  • Wer seine Bereitschaft zur Organspende dokumentiert hat, kann seine Entscheidung jederzeit ändern.
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Wer im Fall des Falles Organspender werden möchte, bekommt den entsprechenden Ausweis kostenlos in vielen Arztpraxen und Apotheken sowie über die Krankenkasse.

Aber zuvor sollte man sich eines gut überlegen: Möchte man seine Organe im Todesfall spenden oder nicht? Denn das ist keine leichte Entscheidung. Aber auch keine auf Lebenszeit. Denn wer die eigene Einstellung dazu ändert, muss lediglich den alten Organspendeausweis vernichten und seine geänderte Einstellung auf einem neuen Ausweis festhalten. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hin.

Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) – dort werden Fragen rund um das Thema beantwortet. Zudem kann man den Ausweis online über die Seite www.organspende-info.de bestellen oder am Rechner ausfüllen und ausdrucken. Über die kostenlose Rufnummer  0800 904 04 00 kann man den Organspendeausweis ebenfalls anfordern.

Seine Bereitschaft zur Organentnahme im Testament festzuhalten oder der Organspende im Testament zu widersprechen, ist keine gute Idee: Denn dieses wird erst eröffnet, wenn es für eine Organentnahme ohnehin zu spät ist. Grundsätzlich sind die Voraussetzungen zur Organspende, dass eine Zustimmung des Spenders vorliegt und dass sein Hirntod diagnostiziert ist. Liegt keine Zustimmung oder kein Widerspruch vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Deshalb macht es Sinn, mit seiner Familie über das Thema zu sprechen.

Auch wenn man seine Bereitschaft zur Organspende erklärt, sollte man seine Angehörigen darüber informieren. Den Ausweis bewahrt man am besten im Portemonnaie gemeinsam mit dem Personalausweis auf – dort wird er im Notfall am ehesten gefunden.

Ausgeschlossen ist die Organspende bei akuter Krebserkrankung oder einem positiven HIV-Befund. Bei anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte individuell, ob die Organe für eine Spende infrage kommen oder nicht.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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