Kündigung nach Hitler-Lektüre: Landesarbeitsgericht bestätigt Bezirksamt

Reinickendorf. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines Bezirksamtsmitarbeiters wegen der Lektüre von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ in einem Pausenraum für rechtens erklärt.

Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatte in einem Pausenraum seines Dienstgebäudes eine Originalausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gelesen. In dem erstmals 1925 erschienen Werk hatte der nationalsozialistische Diktator die Grundzüge seiner Ideologie dargelegt, die zum Mord an den europäischen Juden und zum Zweiten Weltkrieg führten. Die Ausgabe, die der Mitarbeiter las, war mit einem eingeprägten Hakenkreuz versehen.

Das Bezirksamt hatte daraufhin eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Dagegen war der Mitarbeiter vor Gericht gezogen, weil er zuvor nicht abgemahnt worden war.

Mitarbeiter will "Mein Kampf" nicht weglegen

Dies ließ das Landesarbeitsgericht am 25. September nicht als Einwand gelten. Der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen. Das beklagte Land müsse dieses schwerwiegende Verhalten nicht abmahnen, sondern könne es zum Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nehmen. Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit die Sicht des Arbeitsgerichts, das ebenso entschieden hatte. Es hat auch die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen (Aktenzeichen 10 Sa 899/17). Laut Bezirksamt hatte der Vorgesetzte des Mitarbeiters diesen angewiesen, das Buch wegzulegen. Der Mitarbeiter habe dies jedoch verweigert.

Bürgermeister Frank Balzer (CDU) sieht sich bestätigt: „Ich bin das juristische Risiko einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung bewusst eingegangen, weil ich es als unerträglich empfinde, wenn sich ein Mitarbeiter unseres Hauses so etwas herausnimmt. Dies erforderte eine klare und eindeutige Antwort. Ich bin froh, dass sich das Gericht unserer Sichtweise angeschlossen hat.“ CS

Autor:

Christian Schindler aus Reinickendorf

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