Verhandlung im Streit um kommunales Vorkaufsrecht für Schöneberger BImA-Häuser

Die Mietparteien wehrten sich von Anfang an gegen den Verkauf der Häuser an einen Privatinvestor. | Foto: KEN
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Schöneberg. Vor zwei Jahren erreichte das dicke Dossier einer Anwaltskanzlei das Büro der damaligen Stadtentwicklungsstadträtin Sibyll Klotz (Bündnis 90/Grüne). Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hatte Klage gegen den Bezirk eingereicht.

Tempelhof-Schöneberg hatte für 48 Wohnungen in der Großgörschen- und Katzlerstraße sein Vorkaufsrecht angemeldet. Am 23. März war die mündliche Verhandlung vor der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Berlin.

„Da wird eigentlich gegen alles geklagt, was wir auf den Weg gebracht haben“, sagte Sibyll Klotz im Mai 2015 gegenüber dem Tagesspiegel. Der Bezirk hatte abgesehen vom Vorkaufsrecht zugunsten der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag auch ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen, um einen niedrigeren Kaufpreis für die Immobilien im Milieuschutzgebiet zu erwirken. Die Gewobag, also das Land Berlin, will die Häuser zum Verkehrswert erwerben. Die BImA hatte ihre vier Wohnhäuser im März 2015 zum erzielten Höchstpreis an einen Privatinvestor veräußert.

Jörn Oltmann (Bündnis 90/Grüne), heutiger Stadtentwicklungsstadtrat, zeigt sich enttäuscht von der Verhandlung vor dem Landgericht. In mehreren Punkten teile er wie auch eine Mehrheit von Kommentatoren zum Baugesetzbuch die Rechtsauffassung des Gerichts nicht. „Insbesondere die vom Gericht gezogene Grenze für die Absenkung des Kaufpreises ist mir nicht verständlich“, sagt Oltmann.

In gut drei Wochen will die Kammer für Baulandsachen eine Entscheidung verkünden. „Wir werden uns in der Zwischenzeit mit der Senatsverwaltung für Finanzen abstimmen, wie wir weiter vorgehen“, kündigt der Stadtrat an. Die Sache könnte bis hinauf zum Bundesgerichtshof ausgefochten werden. Die Frage, inwieweit eine Kommune in einem Milieuschutzgebiet ein Vorkaufsrecht ausüben darf, ist grundsätzlicher Art.

Von der Entscheidung der Instanzen hängt auch die Zukunft des Integrationszentrums „Harmonie“ in der Katzlerstraße 11 ab. Im November 2015 hatte die Hausverwaltung des neuen Privatinvestors der Migrantenselbstorganisation gekündigt. „Harmonie“ widersprach der Kündigung, woraufhin der Investor mit einer Räumungsklage vor Gericht zog. Am 20. Juli 2016 wurde die Angelegenheit vor dem Landgericht verhandelt. Die Vorsitzende Richterin setzte die Räumungsklage bis zur Klärung der gerichtlichen Auseinandersetzung BImA gegen Land Berlin aus.

Elisabeth Wissel, Fraktionsvorsitzende der Linken in der BVV, und der Bezirksvorsitzende der Partei, Alexander King, haben indessen die BImA aufgefordert, ihre Klage zurückzuziehen. „Die BImA ist eine Bundesbehörde. Der Finanzminister benimmt sich wie ein Immobilienspekulant“, so die beiden Politiker. Wissel und King appellieren an die Tempelhof-Schöneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert, Einfluss auf die Bundesregierung zu nehmen, damit die Klage zurückgezogen wird. KEN

Die Mietparteien wehrten sich von Anfang an gegen den Verkauf der Häuser an einen Privatinvestor. | Foto: KEN
Im Kiez ist man nicht gut auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu sprechen. | Foto: KEN
Autor:

Karen Noetzel aus Schöneberg

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