Der Bezirk hat den Parteien das Aufhängen von 23.000 Plakaten genehmigt

Manch ein Wahlplakat hat nur eine kurze Präsenz. Bis Sonntag, 29. September, duldet das Bezirksamt aber auch Plakatreste. | Foto: M. Schmidt
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Steglitz-Zehlendorf. Kaum hängen die Wahlplakate, sind sie auch schon zerrissen. Zur Sondernutzung von Straßen müssen Parteien strenge Regeln beachten. 23.000 Parteipropagandaflächen hat der Bezirk genehmigt.

Für die "Sondernutzung" öffentlicher Bereiche sind beim Bezirk gleich zwei Behörden zuständig: Während die kleineren Schilder durch das Tiefbauamt genehmigt werden, kümmert sich das Ordnungsamt nach Angaben des zuständigen Stadtrates Michael Karnetzki (SPD) nur um die größeren Tafeln. Diese Metallgerüste auf Mittelstreifen oder Plätzen "müssen so aufgestellt sein, dass sie die Sicht nicht behindern", sagt Karnetzki.Diese "standortbezogene Genehmigung" schreibe etwa vor, dass die Werbeträger mindestens 50 Meter von der Kreuzung entfernt stehen müssen. Eklatante Verstöße gegen die Regeln hat es laut Karnetzki bislang nicht gegeben. In zwei Fällen hätten sich Bürger über Verkehrsbeeinträchtigungen durch die gut 2,50 Meter hohen Stellwände beklagt, so der Vize-Bürgermeister. In einem Falle sorgte das Ordnungsamt dafür, dass die betroffene Partei die Tafel umsetzte.

Die meisten Wahlplakate hängen nach Auskunft des Tiefbauamtes indes an Pfosten. Nicht weniger als 23 000 Plakate aller Parteien hat der Bezirk nach Auskunft von Amtsleiter Martin Müller-Ettler jetzt genehmigt.

Sieben Wochen vor der Wahl am 22. September dürften die Parteien ihre Werbung an Laternenmasten, Verkehrsschildern oder Bäumen aufhängen. Spätestens am 29. September müssten sie wieder abgehängt sein. Die Parteien haben Müller-Ettler zufolge die Auflage, den sicheren Hang zu kontrollieren, und dafür zu sorgen, dass die Tafeln keine Gefährdung darstellen.

Diese "Verkehrssicherungspflicht" gelte auch für beschädigte Schilder, die etwa herunterrutschten. Die Auflagen würden schon mal vernachlässigt, erklärt der Tiefbauamtschef. Hässliche Plakatreste seien für die Zeit der Sondernutzung kein Problem der Ämter. Erst nach den Wahlen würden die Parteien in die Pflicht genommen, die Poster oder das, was davon übrig sei, wegzuräumen.

Martinus Schmidt / mst
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Lokalredaktion aus Mitte

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