Wichtige Verfügungen für Patienten
Zum Thema "Wichtige Patientenverfügungen" hält Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht, am 31. März, von 19 bis 20.30 Uhr einen kostenlosen Vortrag für alle Interessierten in seinen Kanzleiräumen im Erdgeschoss Zabel-Krüger-Damm 203, 13469 Berlin. Sie erhalten ein umfangreiches Infopaket mit einschlägigen Formularen. Um Sitzplatzreservierung unter 54 48 17 86 wird gebeten.
Eine 76-jährige Frau liegt nach einem Schlaganfall seit mehreren Tagen bewusstlos auf der Intensivstation. Ihr Sohn bittet den behandelnden Arzt darum, die künstliche Beatmung einzustellen. Er beruft sich auf eine schriftliche Patientenverfügung, die seine Mutter zwei Jahre zuvor verfasst hat. Darin erklärt sie, dass sie keine lebenserhaltende Therapie möchte, wenn bei ihr eine schwere und irreversible Hirnschädigung festgestellt würde. Die Tochter möchte dagegen, dass alles Menschenmögliche getan wird, um das Leben der Mutter zu retten.
Wer entscheidet nun wie die Behandlung weitergeht? Der Arzt? Der Sohn? Die Tochter? Die Patientin? Die Antwort auf diese Frage überrascht: Der Vorsorgebevollmächtigte bzw. der Betreuer entscheidet. Beide sind rechtlich gleichgestellt, wenn es hier um Leben oder Tod geht. Sind weder Sohn noch Tochter oder Ehemann Vorsorgebevollmächtigte bzw. Betreuer, ist der Arzt in der Pflicht: Er muss über eine einstweilige Verfügung bei Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen lassen, damit dieser über die Auslegung der Patientenverfügung entscheiden kann.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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