Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Kiez-Entdecker der "berliner-woche.de"


1 Anbieter/Leistung

1.1. Anbieter von berliner-woche.de ist die FUNKE Media Sales & Services Berlin GmbH, Wilhelmstraße 139, 10963 Berlin (nachfolgend: Berliner Woche). 1.2. Registrierten Kiez-Entdeckern bietet Berliner Woche die Möglichkeit, auf "berliner-woche.de" eigene Beiträge in Text- und/oder Bildform zum Abruf durch Dritte einzustellen. 1.3. Berliner Woche ist berechtigt, die Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit "berliner-woche.de" jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder einzustellen.

2 Registrierte Kiez-Entdecker

2.1. Das Einstellen von Inhalten (Texten und/oder Bildern) auf "berliner-woche.de" erfordert eine Registrierung des Kiez-Entdeckers. Registrieren dürfen sich ausschließlich natürliche Personen oder Vertreter von öffentlichen Einrichtungen (Städte und Gemeinden). Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. 2.2. Der Kiez-Entdecker ist verpflichtet, zur Registrierung auf "berliner-woche.de" seinen Namen, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse anzugeben. Der Kiez-Entdecker ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu seiner Person im Zusammenhang mit seiner Registrierung verantwortlich. Änderungen dieser Daten teilt der Kiez-Entdecker Berliner Woche unverzüglich mit. Der Kiez-Entdecker bedient sich hierzu der Online-Verwaltung seiner Daten bei "berliner-woche.de" und nimmt die Änderung selbst vor. 2.3. Der Kiez-Entdecker wählt bei der Registrierung ein Passwort. Die Weitergabe des Passworts an Dritte ist dem Kiez-Entdecker untersagt. Er ist Berliner Woche gegenüber für den Gebrauch seines Passwortes verantwortlich. Stellt der Kiez-Entdecker einen Missbrauch seiner persönlichen Kiez-Entdeckerdaten fest, unterrichtet er Berliner Woche hiervon unverzüglich. Sollte Berliner Woche ein Missbrauch bekannt werden oder sollte sich ein entsprechender Verdacht ergeben, ist Berliner Woche berechtigt, den entsprechenden Kiez-Entdecker auszuschließen. 2.4. Dem Kiez-Entdecker ist untersagt, über seine Person falsche oder missverständliche Angaben zu machen, insbesondere sich unter einer falschen Identität oder mehreren Kiez-Entdeckernamen zu registrieren.

3 Einstellen von Inhalten durch registrierte Kiez-Entdecker

3.1. Registrierten Kiez-Entdeckern ist es gestattet, Inhalte (Texte/Bilder/Bewegtbilder) auf "berliner-woche.de" zum Abruf durch Besucher der Internetseite einzustellen. Ein Anspruch auf Einstellung von Inhalten besteht nicht. 3.2. Dem Kiez-Entdecker ist untersagt, Inhalte auf "berliner-woche.de" einzustellen, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Untersagt ist insbesondere das Einstellen von Inhalten, die Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, sonstige Eigentumsrechte) verletzen; Inhalten, die pornografisch, sittenwidrig oder in sonstiger Weise als anstößig einzuordnen sind; Inhalten verfassungsfeindlicher oder extremistischer Art oder von verbotenen Gruppierungen stammend; Inhalten, die strafbar, insbesondere volksverhetzend und beleidigend sind; Inhalten, die unsachlich oder unwahr sind; Inhalten, die lediglich zum Zweck der Verbreitung eines politischen, weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses eingestellt werden; Inhalten, die Waren oder Dienstleistungen zu gewerblichen Zwecken anbieten und dafür werben; Inhalten, die Soft- oder Hardware beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere Viren enthaltende Inhalte. 3.3. Berliner Woche behält sich vor, einzelne Inhalte nach freiem Ermessen von der Veröffentlichung ganz oder in Teilen auszuschließen. 3.4. Dem Kiez-Entdecker ist untersagt, Seitenaufrufe künstlich zu generieren, insbesondere indem Dritte durch Ketten-E-Mails oder auf andere Weise dazu aufgefordert werden. 3.5. Das Veranstalten bzw. die Durchführung von Gewinnspielen, Preisausschreiben oder vergleichbaren Promotionsveranstaltungen ist dem Kiez-Entdecker untersagt.

4 Urheberrechte an Inhalten

4.1. Der Kiez-Entdecker räumt Berliner Woche an den vom ihm auf "berliner-woche.de" eingestellten Inhalten (Texte/Bilder/Bewegtbilder) das räumlich und zeitlich unbeschränkte, jedoch nicht exklusive Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten für alle bekannten und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten ein. Berliner Woche ist unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und der Persönlichkeitsrechte des Kiez-Entdeckers insbesondere berechtigt, die eingestellten Inhalte für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, drahtgebunden oder drahtlos auf Abruf zur Verfügung zu stellen (Online-, Zugriffs-, und Übertragungsrecht), zu archivieren und in Datenbanken aufzunehmen, sowie in Printmedien aller Art (insbesondere Zeitungen und Zeitschriften) zu nutzen. Berliner Woche ist ferner unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts berechtigt, die eingestellten Inhalte des Kiez-Entdeckers zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere wenn dies aus redaktionellen Gründen und/oder zur Verbindung mit anderen Werken erforderlich ist. Berliner Woche kann die vorstehenden Rechte ganz oder teilweise auf Dritte weiter übertragen, ohne dass es einer Zustimmung des Kiez-Entdeckers bedarf. 4.2. Für die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte erhält der Kiez-Entdecker kein Honorar. 4.3. Soweit das ausschließliche Nutzungsrecht an Inhalten von "berliner-woche.de" Berliner Woche zusteht, sind Vervielfältigungen und/oder Veröffentlichungen von Inhalten/Fotos, auch von Teilen, ohne schriftliche vorherige Zustimmung durch berliner-woche.de unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

5 Haftung des Kiez-Entdeckers

Der Kiez-Entdecker ist für die vom ihm auf "berliner-woche.de" eingestellten Inhalte verantwortlich. Der Kiez-Entdecker stellt Berliner Woche von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Berliner Woche wegen der Verletzung eigener Rechte durch Inhalte des Kiez-Entdeckers geltend machen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Bearbeitungen der Inhalte durch Berliner Woche. Der Kiez-Entdecker ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Berliner Woche in diesen Fällen durch die erfolgreiche Inanspruchnahme durch Dritte entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.

6 Haftung Berliner Woche

Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haftet Berliner Woche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden, die von Berliner Woche oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist der Höhe nach unbegrenzt. In allen anderen Fällen haftet Berliner Woche nur, soweit es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei vertrauen durfte (,,Kardinalpflicht"), jedoch stets nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Berliner Woche, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7 Datenschutz

Berliner Woche verwendet die Daten des Teilnehmers nur nach der Maßgabe der unter https://www.berliner-woche.de/s/datenschutz veröffentlichten Datenschutzerklärung.

8 Kündigung

Der Kiez-Entdecker kann seine Registrierung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit in Textform kündigen.

9 Ausschluss registrierter Kiez-Entdecker

Berliner Woche kann einen Kiez-Entdecker ausschließen, wenn er die Mitgliedschaft über einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr nicht aktiv benutzt hat. Bei einem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich berliner-woche.de vor, Beiträge ohne Angabe von Gründen zu entfernen und Kiez-Entdecker von der Einstellung von Beiträgen auf "berliner-woche.de" dauerhaft auszuschließen.

10 Änderungen

Über im billigen Ermessen der Berliner Woche stehende Änderungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen, wird der Kiez-Entdecker auf der Homepage und per E-Mail informiert. Widerspricht er den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe ausdrücklich, so erklärt er sich durch Schweigen mit den Änderungen einverstanden. Die Berliner Woche ist verpflichtet, den Kiez-Entdecker auf die Wirkungen seines Schweigens bei der Information über die Änderung besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kiez-Entdecker den Änderungen ausdrücklich, besteht zu Gunsten der Berliner Woche ein Sonderkündigungsrecht.

11 Schlussbestimmungen

11.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Nutzungsvertrag. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. 11.2. Hat der
\n keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. 11.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 11.4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.

Allgemeine Nutzungsbedingungen „berliner-woche.de“ für Unternehmer

1 Anbieter/Leistung

1.1. Anbieter von berliner-woche.de ist die FUNKE Media Sales & Services Berlin GmbH, Wilhelmstraße 139, 10963 Berlin (nachfolgend: Berliner Woche). 1.2. Registrierten Unternehmern bietet Berliner Woche die Möglichkeit, auf "berliner-woche.de" kommerzielle Beiträge in Text- und/oder Bildform zum Abruf durch Dritte einzustellen. 1.3. Berliner Woche ist berechtigt, die Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit "berliner-woche.de" jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder einzustellen.

2 Registrierte Unternehmer

2.1. Das Einstellen von Inhalten (Texten und/oder Bildern) auf "berliner-woche.de" erfordert eine kostenlose Registrierung des Unternehmers. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. 2.2. Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Registrierung auf "berliner-woche.de" seine Firma samt Rechtsformzusatz, seine Geschäftsadresse, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse anzugeben. Der Unternehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu seinem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Registrierung verantwortlich. Änderungen dieser Daten teilt der Unternehmer Berliner Woche unverzüglich mit. Der Unternehmer bedient sich hierzu der Online-Verwaltung seiner Daten bei "berliner-woche.de" und nimmt die Änderung selbst vor. 2.3. Der Unternehmer wählt bei der Registrierung ein Passwort. Die Weitergabe des Passworts an Dritte ist dem Unternehmer untersagt. Der Unternehmer ist Berliner Woche gegenüber für den Gebrauch seines Passwortes verantwortlich. Stellt der Unternehmer einen Missbrauch seiner Unternehmerdaten fest, unterrichtet er Berliner Woche hiervon unverzüglich. Sollte Berliner Woche ein Missbrauch bekannt werden oder sollte sich ein entsprechender Verdacht ergeben, ist Berliner Woche berechtigt, den entsprechenden Unternehmer auszuschließen. 2.4. Dem Unternehmer ist untersagt, über seine Person falsche oder missverständliche Angaben zu machen, insbesondere sich unter einer falschen Identität oder mehreren Firmierungen zu registrieren.

3 Einstellen von Inhalten durch registrierte Unternehmer

3.1. Registrierten Unternehmern ist es gestattet, ein Firmenprofil sowie Inhalte (Texte/Bilder/Bewegtbilder) auf "berliner-woche.de" zum Abruf durch Besucher der Internetseite einmalig kostenlos einzustellen. Ein Anspruch auf Einstellung von Inhalten besteht nicht. 3.2. Für das Einstellen weiterer Inhalte bietet Berliner Woche kostenpflichtige Beitragskontingente an. Ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen Berliner Woche und dem Unternehmer kommt zustande, indem der Unternehmer das Beitragskontingent über die Internetseiten unter unternehmen.berliner-woche.de bestellt und Berliner Woche das Angebot des Unternehmers annimmt, beispielhaft indem sie eine Auftragsbestätigung übersendet. Alternativ kann der Kunde die für die Bestellung notwendigen Daten auch an die Verkaufsförderung übermitteln. Die Auftragsbestätigung erfolgt auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse, soweit der Kunde diese angegeben hat. Die Zahlungsart SEPA-Lastschrift setzt voraus, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat. Alternativ richtet sich das kostenpflichtige Einstellen weiterer Inhalte nach den zwischen dem Unternehmer und der Berliner Woche getroffenen Individualabreden. Gleiches gilt für durch den Unternehmer beauftragte Zusatzleistungen, beispielhaft die Erstellung eines Unternehmenssteckbriefes, Artikeltexte oder Fotos. 3.3. Dem Unternehmer ist untersagt, Inhalte auf "berliner-woche.de" einzustellen, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Untersagt ist insbesondere das Einstellen von Inhalten, die Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, sonstige Eigentumsrechte) verletzen; Inhalten, die pornografisch, sittenwidrig oder in sonstiger Weise als anstößig einzuordnen sind; Inhalten verfassungsfeindlicher oder extremistischer Art oder von verbotenen Gruppierungen stammend; Inhalten, die strafbar, insbesondere volksverhetzend und beleidigend sind; Inhalten, die unsachlich oder unwahr sind; Inhalten, die lediglich zum Zweck der Verbreitung eines politischen, weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses eingestellt werden; Inhalten, die Soft- oder Hardware beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere Viren enthaltende Inhalte. 3.4. Berliner Woche behält sich vor, einzelne Inhalte nach freiem Ermessen von der Veröffentlichung ganz oder in Teilen auszuschließen. 3.5. Dem Unternehmer ist untersagt, Seitenaufrufe künstlich zu generieren, insbesondere indem Dritte durch Ketten-E-Mails oder auf andere Weise dazu aufgefordert werden. 3.6 Das Veranstalten bzw. die Durchführung von Gewinnspielen, Preisausschreiben oder vergleichbaren Promotionsveranstaltungen ist dem Unternehmer untersagt.

4 Urheberrechte an Inhalten

4.1. Der Unternehmer räumt Berliner Woche an den vom ihm auf "berliner-woche.de" eingestellten Inhalten (Texte/Bilder/Bewegtbilder) das räumlich und zeitlich unbeschränkte, jedoch nicht exklusive Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten für alle bekannten und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten ein. Berliner Woche ist unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und der Persönlichkeitsrechte des Unternehmers insbesondere berechtigt, die eingestellten Inhalte für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, drahtgebunden oder drahtlos auf Abruf zur Verfügung zu stellen (Online-, Zugriffs-, und Übertragungsrecht), zu archivieren und in Datenbanken aufzunehmen, sowie in Printmedien aller Art (insbesondere Zeitungen und Zeitschriften) zu nutzen. Berliner Woche ist ferner unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts berechtigt, die eingestellten Inhalte des Unternehmers zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere wenn dies aus redaktionellen Gründen und/oder zur Verbindung mit anderen Werken erforderlich ist. Berliner Woche kann die vorstehenden Rechte ganz oder teilweise auf Dritte weiter übertragen, ohne dass es einer Zustimmung des Unternehmers bedarf. 4.2. Für die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte erhält der Unternehmer kein Honorar. 4.3. Soweit das ausschließliche Nutzungsrecht an Inhalten von "berliner-woche.de" Berliner Woche zusteht, sind Vervielfältigungen und/oder Veröffentlichungen von Inhalten/Fotos, auch von Teilen, ohne schriftliche vorherige Zustimmung durch berliner-woche.de unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

5 Haftung des Unternehmers

Der Unternehmer ist für die vom ihm auf "berliner-woche.de" eingestellten Inhalte verantwortlich. Der Unternehmer stellt Berliner Woche von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Berliner Woche wegen der Verletzung eigener Rechte durch Inhalte des Unternehmers geltend machen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Bearbeitungen der Inhalte durch Berliner Woche. Der Unternehmer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Berliner Woche in diesen Fällen durch die erfolgreiche Inanspruchnahme durch Dritte entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.

6 Haftung Berliner Woche

Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haftet Berliner Woche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden, die von Berliner Woche oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist der Höhe nach unbegrenzt. In allen anderen Fällen haftet Berliner Woche nur, soweit es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei vertrauen durfte (,,Kardinalpflicht"), jedoch stets nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Berliner Woche, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7 Datenschutz

Berliner Woche verwendet die Daten des Teilnehmers nur nach der Maßgabe der unter https://www.berliner-woche.de/s/datenschutz veröffentlichten Datenschutzerklärung.

8 Kündigung

Der Unternehmer kann seine Registrierung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit in Textform kündigen. Etwaige, im Rahmen eines kostenpflichtigen Einstellens gebuchte und noch nicht vollkommen ausgeschöpfte Kontingente verfallen mit der Kündigung restlos.

9 Ausschluss registrierter Unternehmer

Berliner Woche kann einen Unternehmer, der lediglich ein kostenloses Firmenprofil und das kostenlose Einstellen von Inhalten genutzt hat, ausschließen, wenn er die Mitgliedschaft über einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr nicht aktiv benutzt hat. Bei einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen behält sich berliner-woche.de vor, Beiträge ohne Angabe von Gründen zu entfernen und Unternehmer von der Einstellung von Beiträgen auf "berliner-woche.de" dauerhaft auszuschließen.

10 Änderungen

Über im billigen Ermessen der Berliner Woche stehende Änderungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen, wird der Unternehmer auf der Homepage und per E-Mail informiert. Widerspricht er den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe ausdrücklich, so erklärt er sich durch Schweigen mit den Änderungen einverstanden. Die Berliner Woche ist verpflichtet, den Unternehmer auf die Wirkungen seines Schweigens bei der Information über die Änderung besonders hinzuweisen. Widerspricht der Unternehmer den Änderungen ausdrücklich, besteht zu Gunsten der Berliner Woche ein Sonderkündigungsrecht.

11 Schlussbestimmungen

11.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Nutzungsvertrag. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. 11.2. Hat der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. 11.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 11.4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.

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