Nicht zu freigiebig sein: Eigenes Auto wohlüberlegt verleihen

Vor der Schlüsselübergabe sollten Fahrzeughalter und Fahrer schriftlich vereinbaren, wer für eventuelle Schäden nach einen Unfall aufkommt. | Foto: Franziska Gabbert
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Ein guter Bekannter will sich kurz mal das Auto leihen, da gibt man seinen Wagen gerne her. Aber Vorsicht: Für Fahrzeughalter kann dieser Freundschaftsdienst teuer werden, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters kommt zwar für den Schaden auf – egal, wer das Auto gefahren hat. "Allerdings wird es für den Fahrzeughalter zu einer Prämienerhöhung durch die Höherstufung in der Versicherung kommen", erklärt ADAC-Rechtsexperte Klaus Heimgärtner. Bei einer Kaskoversicherung kann eine mögliche Selbstbeteiligung hinzukommen.

Ärger mit der Versicherung droht auch, wenn der Fahrzeughalter als alleiniger Fahrer in der Kfz-Police eingetragen ist: Eine rückwirkende Prämiennachforderung ist dann möglich. Mit einer schriftlichen Vereinbarung im Vorfeld kann sich der Fahrzeughalter im Schadensfall absichern. Hier wird festgehalten, dass der Fahrer für eventuelle Schäden und die Höherstufung in der Versicherung aufkommt. "Doch mal ganz ehrlich, wer schließt mit Freunden eine solche Vereinbarung schriftlich ab?", fragt Heimgärtner. "Es geht schließlich um Freundschaft, nicht ums Geschäft." Idealerweise sollten Autofahrer ihr Fahrzeug nur an Personen verleihen, denen sie vertrauen und von denen sie eine Ausgleichszahlung erwarten können.

Flattert ein Strafzettel ins Haus, weil Freunde oder Verwandte falsch geparkt haben, rät Heimgärtner, das untereinander zu regeln. Wenn der Fahrzeughalter einen Verwarnungsbescheid bekommt und der Behörde mitteilt, wer der eigentliche Fahrer war, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. "Das ist dann mit zusätzlichen Kosten und Gebühren für den Fahrer verbunden", erklärt Heimgärtner.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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