Senat macht Mitte
Für das historische Zentrum ist nicht mehr das Bezirksamt zuständig

Der Senat erklärt große Teile der historischen Mitte zum Gebiet „außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“. Damit ist die Stadtentwicklungsverwaltung für die zukünftige Entwicklung planerisch zuständig.

Bisher erstreckt sich die Zuständigkeit des Senats nur auf Teilbereiche der Berliner Mitte wie den Alexanderplatz im Nordosten, den Molkenmarkt im Südosten und das Humboldtforum im Westen. „Im Sinne einer städtebaulichen Gesamtkonzeption für die Berliner Mitte ist deshalb eine Erweiterung der Senatszuständigkeit um wesentliche Teile des Gründungskerns von Berlin zwischen Stadtbahnviadukt und Spree erforderlich. Dies schließt auch das Nikolaiviertel und das Areal der Alten Münze am Mühlendamm ein“, heißt es in der Erklärung zur Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Vor einer endgültigen Beschlussfassung werde die Vorlage dem Rat der Bürgermeister vorgelegt.

Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) hat nichts dagegen, dass Mitte die Zuständigkeit entzogen wird. „Das ist mit dem Bezirk abgestimmt. Ich hoffe, jetzt passiert auch mal was“, sagt er.

Zusammen mit dem Molkenmarkt, dem Klosterviertel, dem Alexanderplatz und der Breiten Straße deckt sich die planerische Zuständigkeit des Senats jetzt auch mit dem Kernbereich der Stadtdebatte zur Berliner Mitte seit 2015. In den seinerzeit erarbeiteten Bürgerleitlinien wurde zum Beispiel beschlossen, dass das Areal zwischen Fernsehturm und Spree sowie zwischen Rotem Rathaus und Marienkirche nicht auf altem Stadtgrundriss rekonstruiert und die Freiflächen nicht bebaut werden sollen.

Die historische Mitte werde derzeit wegen Verkehrsproblemen sowie brachliegenden Flächen „ihrer historischen und künftigen Bedeutung teilweise nicht gerecht“, findet Lompscher. „Die Berliner Mitte ist ein besonderer Ort im Herzen der Stadt. Aufgrund der Lage, Bedeutung und Größe des Gebiets, gepaart mit der Komplexität der Planungsaufgabe soll die Entwicklung künftig als integrierte Gesamtmaßnahme in einheitlicher Zuständigkeit durchgeführt und bewältigt werden." Übergeordnete Planungsziele sind, laut Lompscher, die Aufwertung der öffentlichen Straßen- und Grünräume, die Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur sowie die verträgliche Nachverdichtung des Wohnungsbestands.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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