Bezirksverordneter hilft Ehepaar: Privatspender strecken Pfändungsbetrag vor

Spandau. Im Fall der Kontopfändung des Ehepaares Röckendorf ist eine Lösung gefunden. Privatspender haben den Pfändungsbetrag vorgestreckt – initiiert vom Bezirksverordneten Jürgen Kessling.

Ende voriger Woche konnte Jürgen Kessling dem Ehepaar Röckendorf die erfreuliche Nachricht übermitteln. Ein kleiner Kreis von Spandauern, darunter auch Bezirksverordnete, haben den Pfändungsbetrag für das Konto von Paul-Uwe Röckendorf vorgestreckt.

„Exakt 3813,41 Euro konnten wir jetzt der Bank übergeben. Damit müsste das Konto demnächst wieder frei sein“, berichtet Jürgen Kessling. Der SPD-Bezirksverordnete und Vorsitzende des Sozialausschusses hatte von dem „Fall Röckendorf“ gehört, der in Spandau seine Runden dreht. Das Girokonto des Ehepaares war Anfang September gepfändet worden, um die Gerichts- und Anwaltskosten zu sichern, nachdem Paul-Uwe Röckendorf zwei Prozesse gegen den Verlust seines Wochenendgrundstückes gegen das Bezirksamt verloren hatte. Seitdem lebt das Ehepaar nur noch von der Rente der Frau in Höhe von 600 Euro monatlich.

Nicht nur für die Röckendorfs ist diese Situation unerträglich. „So etwas geht gar nicht und ist höchst unsozial. Die Kontopfändung hätte das Bezirksamt verhindern können“, sagt Jürgen Kessling. Dafür hätte es genügend Zeit gegeben. Das Bezirksamt hatte Annegret und Paul-Uwe Röckendorf im Februar 2013 das Wochenendgrundstück in der Siedlung am Elkartweg 10 nach 20 Jahren gekündigt. Es war plötzlich zu groß. Dabei haben viele der dortigen Wochenendhäuser mehr als die eigentlich erlaubten 40 Quadratmeter, weil sie nach Ende des Zweiten Weltkrieges als sogenannte Behelfsheime erbaut worden waren. Für das Bezirksamt bestand zudem der Verdacht des „dauernden“ Wohnens im Wochenendhaus. Rechtlich war die Kündigung möglich, weil der jährlich zu verlängernde Mietvertrag eine Kündigung ohne Angaben von Gründen zulässt. Doch das Bezirksamt verlangte mit der Kündigung von den Röckendorfs eine Abrissgebühr über 23.000 Euro.

Das Ehepaar klagte und verlor 2014 vor dem Landgericht Berlin. „Aus dem Traum vom Sommerhaus ist für uns ein Albtraum geworden“, sagt Paul-Uwe Röckendorf. „Wir wurden grundlos enteignet und stehen vor dem Nichts. Wir werden Privatinsolvenz anmelden müssen.“ Die Versuche der Röckendorfs, ihr Häuschen zu retten, füllen zusammen mit dem Briefverkehr der Rechtsanwälte mittlerweile einen Aktenordner. uk

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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