Rentner: Aufforderung zur Steuererklärung 2005-2010
Seit dem 01.10.2009 müssen die gesetzlichen Rentenversicherer, aber auch die privaten Versicherungsgesellschaften den Finanzämtern die ausgezahlten Renten melden, und zwar rückwirkend bis 2005. Außerdem liegen dem Finanzamt bereits die gezahlten Pensionen und Firmenrenten vor.Ca. 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen über Zahlungen der vergangenen sechs Jahre werden zur Zeit geprüft. Mit einigen Hunderttausend rückwirkenden Steuernachforderungen ist in den kommenden Monaten zu rechnen.
Rund fünf Millionen Senioren müssen Steuern zahlen. Das ist jeder Vierte der insgesamt 20 Millionen Rentnern in Deutschland.
Vor allem Rentner mit überdurchschnittlich hohen Renten und Zusatzeinkünften, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, müssen Steuernachzahlungen rechnen. Bislang wurden die Betroffenen in Ruhe gelassen, wenn sie keine Steuererklärung abgegeben haben.
Nichtangabe der Renteneinnahmen führt zur Steuerhinterziehung! Das Finanzamt hat damit begonnen Steuerpflichtige, bei denen aufgrund der übermittelten Daten eine Abgabepflicht besteht, zur Einreichung der Steuererklärung 2010 aufzufordern. Im gleichen Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Steuererklärungen 2005-2009 ebenfalls abzugeben sind, wenn auch hier eine Pflichtveranlagung vorlag. Zur Prüfung empfiehlt das Finanzamt die Zuhilfenahme eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe, wie z. B. eines Lohnsteuerhilfevereins.
Spätestens jetzt sollten betroffene Rentner reagieren und sich dringend fachkundige Hilfe holen, rät Susanne Quentin, Beratungsstellenleiterin vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein.
Die Nichtangabe erhaltener Rentenbezüge erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung!
Bei verspäteter Abgabe fallen Verspätungszuschläge für die verspätete Abgabe der Erklärung, Säumniszuschläge für verspätete Zahlungen und Zinsen auf Nachzahlungsbeträge an.
Kompetente Beratung erhalten Sie in einem Lohnsteuerverein. Die Kosten sind überschaubar, denn alle Leistungen sind mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten, der je nach Einkommen, zwischen 49 und 265 Euro liegt. Hierzu kommt die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro.
Doch Susanne Quentin, Beratungsstellenleiterin vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein gibt Entwarnung. Nach wie vor müssen viele Rentner keine Steuern zahlen, da ihre Einkünfte unter dem Freibetrag liegen.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen Arbeitnehmer, Rentner und Beamte mit ausschließlich nicht selbstständigen Einkünften beraten. Ebenfalls wird Mitgliedern bei deren Einnahmen aus Zinsen und Vermietung und Verpachtung geholfen, jedoch dürfen diese jährlich insgesamt 13.000 (Ledige) bzw. 26.000 (Verheiratete) nicht überschreiten. Selbstständige, Freiberufler und Land- u. Forstwirte dürfen die Lohnsteuervereine nicht beraten.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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