Senat sieht keine Grundlage für Ansprüche auf Schadensersatz
Bislang wurden die Kleingärtner mit der Drohung eingeschüchtert, dass auf den Bezirk eine Schadensersatzsumme von 50 Millionen Euro zukommen könne, wenn das Gelände, wie es der Nutzungsplan vorsieht, als Grünfläche ausgewiesen werden sollte und damit nicht für Bauvorhaben zur Verfügung stehen würde. Die Kleingärtner hatten sich im Unterschied zur Verwaltung von dieser Drohung nicht beeindrucken lassen. Jetzt haben sie sogar große Hoffnung, dass überhaupt kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, und das Bezirksamt im Sinne der von der BVV einstimmig beschlossenen Resolution für die Kleingärtner tätig werden kann.
Maßgeblich für einen möglichen Schadenersatzanspruch ist in diesem Fall, ob das Grundstück als erschlossen oder als nicht erschlossen bewertet wird. Der Eigentümer hatte ein Erschließungsangebot abgegeben, von dem Baustadtrat Marc Schulte (SPD) meinte, dass es zumutbar sei und man hierüber zu gegebener Zeit in Verhandlungen treten müsse. Immer wieder hatte er die Kleingärtner auf das Risiko hingewiesen, dass in der bestehenden Situation aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen eine Bebauung der Gesamtfläche gegebenenfalls nicht mehr zu verhindern sein könnte.
Dem steht nun eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entgegen. Die greift eine vom Bezirk 2002 vertretene Auffassung auf, wonach das Gelände der Kolonie bereits seit mehreren Jahrzehnten im Sinnen des Planungsrechts als erschlossen gelte. Wenn dann sieben Jahre nicht gebaut wird, erlischt nach dem Baurecht der Anspruch auf Schadensersatz.
Auf entsprechende Nachfragen von Bürgern in der jüngsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung versprach Baustadtrat Marc Schulte (SPD), dem Auftrag der Bezirksverordneten nachzukommen und sich für die zur Sicherung des Geländes einzusetzen, wenn die Senatsverwaltung bei ihrer Auffassung bleibt.
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
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