Bis zu 100.000 Euro Geldstrafe

Frohnau. Verstöße gegen die in der Gartenstadt geltende Erhaltungsverordnung sollten in Zukunft drastischer geahndet werden – darauf haben sich die Bezirksverordneten verständigt. Das Bezirksamt soll sich beim Senat dafür einsetzen, dass die Bußgeld-Höchstgrenze auf 100.000 Euro angehoben wird. Bislang liegt sie bei 25.000 Euro. Hintergrund: Seit 1997 gilt in der Gartenstadt Frohnau die Erhaltungsverordnung nach Paragraf 172 des Baugesetzbuchs. Der Erlass ist für Grundstücks- und Hausbesitzer bindend und soll den besonderen städtebaulichen Charakter des Quartiers bewahren. Abriss, Nutzungsänderungen, Neubauten, Arbeiten an den Außenanlagen, Vorgärten und Gehwegen sind besonders genehmigungspflichtig. Mutwilliges Ignorieren dieser Auflagen sei illegal und müsse entsprechend hart bestraft werden, hatte die CDU-Fraktion ihren Antrag begründet. bm

Autor:

Berit Müller aus Lichtenberg

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